Überstundenvergütung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Überstundenvergütung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf die Entlohnung von zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus. In der Regel werden Überstunden mit einem festgelegten Zuschlag vergütet, der je nach Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung variiert. Dabei können Überstunden entweder finanziell vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Die genaue Regelung zur Überstundenvergütung ist in den jeweiligen Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen festgelegt und kann je nach Bundesland oder Arbeitgeber unterschiedlich ausfallen. Es ist wichtig, dass Beschäftigte ihre Überstunden dokumentieren und diese gemäß den geltenden Regelungen geltend machen, um eine korrekte Vergütung oder Freizeitausgleich zu erhalten.

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