Unabhängigkeit – StaatsJobs.com Lexikon

Die Unabhängigkeit im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf die Neutralität und Unparteilichkeit der Bediensteten gegenüber politischen Einflüssen. Diese Unabhhängigkeit ist wichtig, um die rechtsstaatliche Ordnung zu wahren und die Bürger vor Willkür zu schützen. Beispiele hierfür sind Richter, die unabhängig von Regierung und Parteien ihre Urteile fällen, sowie Beamte, die ihre Aufgaben ohne politische Einflussnahme erfüllen. Die Unabhängigkeit gewährleistet somit die Integrität und Verlässlichkeit des Öffentlichen Dienstes und stärkt das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen. In Deutschland ist diese Unabhängigkeit gesetzlich verankert und bildet eine wichtige Säule der demokratischen Grundordnung.

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