Urlaub – StaatsJobs.com Lexikon

Urlaub im öffentlichen Dienst bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Beschäftigte von ihrer Arbeit freigestellt sind. Dies kann sowohl der gesetzliche Mindesturlaub als auch zusätzliche, tarifvertraglich geregelte Urlaubstage umfassen. Die Dauer des Urlaubs variiert je nach Dienstverhältnis, Teilzeitbeschäftigung und individueller Arbeitszeitberechnung. In der Regel steht den Mitarbeitern ein jährlicher Urlaubsanspruch zu, der in Arbeitstagen oder -stunden gemessen wird. Die genauen Regelungen zum Urlaubsanspruch sind im Tarifvertrag oder der jeweiligen Dienstvereinbarung festgelegt. Es ist wichtig, dass Beschäftigte ihren Urlaub rechtzeitig planen und genehmigen lassen, um eine reibungslose Arbeitsabwicklung zu gewährleisten.

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