Verbeamtung – StaatsJobs.com Lexikon

Unter Verbeamtung versteht man den Vorgang, in dem eine Person in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen wird. Beamte haben in der Regel einen besonderen Status im öffentlichen Dienst und unterliegen speziellen Rechten und Pflichten. Dazu gehören beispielsweise eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat sowie eine Unkündbarkeit des Arbeitsverhältnisses. Verbeamtete Personen genießen in der Regel eine höhere berufliche Sicherheit, bestimmte Vorzüge wie Pensionsansprüche und oft auch ein höheres Ansehen in der Gesellschaft. Um verbeamtet zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium, die deutsche Staatsbürgerschaft und eine gesundheitliche Eignung.

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