Versetzung – StaatsJobs.com Lexikon

Versetzung bezeichnet im Arbeitsrecht die Verlegung eines Beschäftigten an einen anderen Arbeitsort innerhalb derselben Dienststelle oder zu einer anderen Dienststelle. Sie kann aus dienstlichen Gründen oder auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen. Bei Versetzungen müssen die geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sowie arbeitsvertragliche Regelungen beachtet werden. In der Regel bedarf eine Versetzung der Zustimmung des Arbeitnehmers, es sei denn, sie ist arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vorbehalten. Eine Versetzung kann verschiedene Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben, wie zum Beispiel auf die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung. Es ist wichtig, dass Versetzungen transparent und fair gestaltet werden, um Konflikte zu vermeiden.

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