Versetzung – StaatsJobs.com Lexikon

Versetzung im öffentlichen Dienst bezieht sich auf die Zuweisung eines Mitarbeiters zu einer anderen Dienststelle oder einem anderen Arbeitsbereich. Diese Maßnahme kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel aus dienstlichen oder organisatorischen Gründen, zur Förderung der Karriereentwicklung oder auch auf Wunsch des Mitarbeiters. Eine Versetzung erfolgt in der Regel in Absprache mit dem Personalrat und unter Berücksichtigung der personalrechtlichen Vorschriften. Dabei müssen auch die individuellen Bedürfnisse und Qualifikationen des Mitarbeiters berücksichtigt werden. Ziel einer Versetzung ist es, die Effizienz und Effektivität der Verwaltung zu steigern und dem Mitarbeiter neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. In einigen Fällen kann eine Versetzung auch mit einer Änderung des Dienstortes verbunden sein.

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