Verwaltung – StaatsJobs.com Lexikon

Verwaltung bezeichnet im öffentlichen Dienst die Organisation, Verwaltung und Durchführung der staatlichen Angelegenheiten. Diese Tätigkeiten umfassen die Planung, Steuerung und Kontrolle der öffentlichen Aufgaben sowie die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen. In der Verwaltung arbeiten Beamte und Angestellte, die dafür sorgen, dass staatliche Leistungen effizient erbracht werden. Zu den Aufgaben der Verwaltung zählen unter anderem die Personalverwaltung, Haushaltsführung, Beschaffung sowie die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen. Die Verwaltung ist somit ein zentraler Bereich des öffentlichen Dienstes, der zur Sicherung des Gemeinwohls und der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit beiträgt.

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