Verwaltungsakt – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Verwaltungsakt ist eine förmliche Verfügung einer Behörde, die Rechte oder Pflichten für den Bürger begründet, ändert oder aufhebt. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme, die auf Grundlage öffentlicher Gewalt ausgeführt wird. Verwaltungsakte können beispielsweise die Erteilung einer Baugenehmigung, die Festsetzung von Gebühren oder die Ablehnung eines Antrags sein. Sie müssen bestimmten Voraussetzungen entsprechen, wie beispielsweise der Zuständigkeit der Behörde, der Einhaltung von Verfahrensregeln und der Beachtung von Rechtsgrundlagen. Gegen einen Verwaltungsakt können Bürger Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage einlegen, um dessen Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Die Rechtsfolgen eines Verwaltungsakts können von der Behörde zwangsweise durchgesetzt werden, falls der Betroffene sich nicht dem Verwaltungsakt beugt. Insgesamt stellt der Verwaltungsakt ein wichtiges Instrument im öffentlichen Recht dar, um staatliches Handeln gegenüber dem Bürger zu regeln.

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