Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist eine erste Instanz der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland. Es befasst sich mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung, die nicht speziell anderen Gerichtsbarkeiten wie etwa den Sozial- oder Finanzgerichten zugewiesen sind. Die Hauptaufgabe des Verwaltungsgerichts liegt darin, die Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung zu überprüfen und dadurch die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können bei Nichtzufriedenheit mit dem Urteil an das Oberverwaltungsgericht, auch Verwaltungsgerichtshof genannt, und letztlich an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Der Zugang zu diesen Gerichten steht jedem Bürger offen, der sich in seinen Rechten verletzt sieht. Juristen, die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und die Befähigung zum Richteramt. Die umfangreichen Details zur Funktionalität und Organisation der Verwaltungsgerichte sind auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichts nachzulesen. Wer sich für eine Karriere im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit interessiert, findet auf Websites wie StaatsJobs.com relevante Stellenangebote und kann sich über die Anforderungen und Aufgabenbereiche informieren.

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