Vorruhestand – StaatsJobs.com Lexikon

Der Vorruhestand im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet die Beendigung der Berufstätigkeit vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters. Dies erfolgt in der Regel auf freiwilliger Basis und kann durch verschiedene Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder Restrukturierungsmaßnahmen des Arbeitgebers veranlasst sein. Mitarbeiter im Vorruhestand erhalten in der Regel eine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber in Form von Vorruhestandsgeldern. Diese können je nach Tarifvertrag und Beamtenrecht unterschiedlich ausfallen. Der Vorruhestand dient dazu, älteren Beschäftigten den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern und jüngeren Mitarbeitern den Aufstieg zu ermöglichen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die individuellen Regelungen zum Vorruhestand im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren.

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