Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld, ein Bonus, der oftmals in der festlichen Dezemberzeit von Arbeitgebern ausgezahlt wird, ist insbesondere für Angestellte im öffentlichen Dienst eine angenehme Finanzspritze. Doch nicht jeder hat automatisch Anspruch darauf. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung, die vom Arbeitgeber individuell geregelt wird. Im öffentlichen Dienst richtet sich die Höhe und die Gewährung des Weihnachtsgeldes nach festgelegten Tarifverträgen oder kann auch durch individuelle Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt werden. Für die meisten Angestellten ist diese Sonderzahlung ein Prozentsatz des Monatsgehalts und kann zwischen 50% und 100% variieren. Die rechtlichen Grundlagen zum Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst können beispielsweise in den entsprechenden Tarifverträgen nachgelesen werden – wie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Mehr Informationen zu Tarifverträgen finden Sie hier. Es ist erwähnenswert, dass das Weihnachtsgeld nicht nur als finanzielle Unterstützung dient, sondern auch als Motivationsförderung und Anerkennung der geleisteten Arbeit über das Jahr betrachtet wird. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass es bei befristeten Verträgen oder in der Probezeit zu Einschränkungen kommen kann, sodass nicht alle Beschäftigten gleichermaßen vom Weihnachtsgeld profitieren. Wer mehr über die spezifischen Bedingungen und mögliche Ausschlüsse erfahren möchte, sollte sich direkt bei seiner Personalabteilung oder dem Betriebsrat informieren.

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