Zusatzversorgung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet eine ergänzende Altersvorsorge für Beschäftigte im öffentlichen Sektor. Diese zusätzliche Vorsorge soll sicherstellen, dass die Beamten und Angestellten im Ruhestand eine angemessene finanzielle Absicherung erhalten. Die Zusatzversorgung wird in der Regel über verschiedene Versorgungswerke abgewickelt, die speziell für den öffentlichen Dienst geschaffen wurden. Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden dabei sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer eingezahlt. Das Rentenniveau aus der Zusatzversorgung kann je nach Tarifvertrag und Versorgungswerk variieren. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Modalitäten und Bedingungen der Zusatzversorgung zu informieren, um im Alter gut abgesichert zu sein. Insgesamt dient die Zusatzversorgung dazu, die Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen und den Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten.

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