Zuweisung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Zuweisung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet die vorübergehende Übertragung eines Mitarbeiters auf eine andere Tätigkeit oder an einen anderen Dienstort innerhalb derselben Behörde oder Verwaltungseinheit. Diese Maßnahme kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise Personalengpässen, Abwesenheit des direkten Vorgesetzten oder Sonderaufgaben. Die Zuweisung geschieht in der Regel aufgrund dienstlicher Anordnung und bedarf keiner Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters. Während der Zuweisung behält der Mitarbeiter in der Regel seine bisherigen Bezüge und Rechte. Es ist wichtig, dass die Zuweisung rechtlich korrekt erfolgt und die Regelungen des Personalvertretungsgesetzes und des Tarifrechts eingehalten werden. Zuweisungen sollten immer transparent und nachvollziehbar sein, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

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