A11: Besoldung und Karrierechancen im höheren Dienst

1. Einleitung

Eine Karriere im öffentlichen Dienst ist für viele Berufseinsteigende sowie erfahrene Fachkräfte aus verschiedenen Gründen attraktiv: Arbeitsplatzsicherheit, geregelte Aufstiegsmöglichkeiten, tariflich festgelegte Gehälter und eine sinnstiftende Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft. Besonders der höhere Dienst bietet dabei spannende Herausforderungen, fachliche Verantwortung und ein solides Gehaltsgefüge – darunter die Besoldungsgruppe A11 als zentrales Thema für viele ambitionierte Beschäftigte im Staatsdienst.

Die Besoldungsgruppe A11 markiert häufig den Einstieg in den gehobenen Bereich des Beamtenstatus im höheren Dienst und ist gerade für Fachkräfte mit Hochschulabschluss sowie für erfahrene Beschäftigte mit Laufbahnbefähigung von großer Relevanz. Ob im Ministerium, bei der Polizei, im Schulbereich oder bei einer Bundesbehörde – A11 ist eine Schnittstelle zwischen etablierter Berufserfahrung und weiterführenden Karriereschritten.

Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Besoldungsgruppe? Welche Dienstposten sind typischerweise mit A11 eingestuft? Wie entwickelt sich das Gehalt im Laufe der Jahre, und welche Faktoren beeinflussen diese Entwicklung maßgeblich? Ebenso wichtig: Wie sehen die Aufstiegsmöglichkeiten aus, und was muss ich mitbringen, um von einer A11-Position in höhere Besoldungsgruppen aufzusteigen?

In diesem Artikel werfen wir einen praxisnahen Blick auf folgende Aspekte:

  1. Grundlagen der Besoldungsordnung A11 im höheren Dienst
  2. Einflussfaktoren wie Dienstalter und Leistung
  3. Vergleich mit anderen Besoldungsgruppen
  4. Karrierepfade und Aufstiegsperspektiven
  5. Voraussetzungen für den Einstieg in den höheren Dienst
  6. Weiterbildung als Karrierebooster
  7. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  8. Rechtliche Rahmenbedingungen zur A11-Besoldung

Ob Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, den Einstieg planen oder Ihre nächsten Karriereschritte evaluieren möchten – dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick und wertvolle Impulse für Ihre berufliche Entwicklung im höheren Dienst.

2. Grundlagen der Besoldungsordnung A11 im höheren Dienst

Die Besoldungsordnung A gehört zum Grundgerüst der Beamtenbesoldung in Deutschland und regelt die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten. Innerhalb dieser Ordnung stellt die Besoldungsgruppe A11 häufig den Einstieg in den höheren Dienst dar – eine Laufbahngruppe, die vor allem für verantwortungsvolle Fach- und Führungspositionen vorgesehen ist. Doch was genau steckt hinter der A11-Besoldung und was bedeutet sie für Ihre berufliche Entwicklung im öffentlichen Dienst?

2.1 Was bedeutet „A11“ konkret?

Die Besoldungsgruppe A11 liegt innerhalb der insgesamt 15 Besoldungsgruppen der A-Reihe im oberen Bereich. In der Regel beginnen Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes ihre Karriere mit A13 – Ausnahmen gibt es jedoch, insbesondere in technischen, naturwissenschaftlichen oder spezialisierten Verwaltungsbereichen, in denen bereits mit A11 eingestiegen wird. Im Vergleich zum mittleren und gehobenen Dienst bedeutet A11 eine deutliche Steigerung beim Grundgehalt und zugleich einen höheren Verantwortungsgrad.

2.2 Typische Tätigkeitsfelder der Besoldungsgruppe A11

Die vielfältigen Aufgaben von A11-Positionen ergeben sich vor allem aus leitenden oder hochspezialisierten Funktionen. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Fachliche Leitung in technischen Ämtern oder Bereichen mit besonderem Expertenwissen
  • Rechts- und Verwaltungsaufgaben mit hohem Maß an Eigenverantwortung
  • Projektmanagement im Bereich Digitalisierung, IT oder Infrastruktur
  • Fachaufsicht über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gehobenen Dienst

2.3 Laufbahngruppe höherer Dienst und ihre Bedeutung

Der höhere Dienst ist die höchste Laufbahngruppe im öffentlichen Dienst. Um hier Fuß zu fassen, sind in der Regel ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium sowie einschlägige Berufserfahrungen notwendig. Die Besoldung in A11 markiert dabei oft das Eintrittstor zu einer langfristigen Karriere mit Aufstiegsmöglichkeiten bis in die Besoldungsgruppen A16 oder B-Besoldungen.

3. Einflussfaktoren auf die A11-Besoldung: Dienstalter und Leistung

Die Besoldungsgruppe A11 gehört zum höheren Dienst im öffentlichen Sektor und stellt ein attraktives Gehaltsniveau für erfahrene Fach- und Führungskräfte dar. Wie hoch die individuelle A11-Besoldung im konkreten Fall ausfällt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem Dienstalter und individuelle Leistungsbewertung haben maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung innerhalb dieser Besoldungsgruppe.

3.1 Dienstalter als wesentlicher Faktor

Die Grundvergütung in der Besoldungsgruppe A11 richtet sich zunächst nach der sogenannten Erfahrungsstufe, die sich an der Dauer der Dienstzeit orientiert. Innerhalb der A11-Stufe gibt es feste Stufen (von Stufe 1 bis Stufe 8), durch die Beamtinnen und Beamte über die Jahre hinweg automatisch aufsteigen – vorausgesetzt, es liegen keine disziplinarischen oder leistungsbezogenen Einwände vor.

ErfahrungsstufeDienstzeit (ca.)Monatliches Grundgehalt* (€)
10 Jahre4.187
49 Jahre4.752
823+ Jahre5.431

*Die Gehaltsangaben können je nach Bundesland variieren (Stand: 2024). Neben dem Grundgehalt können Zulagen, z.B. für Familienstand oder besondere Funktionen, hinzukommen.

3.2 Leistungsorientierte Besoldungsbestandteile

Ergänzend zur dienstzeitabhängigen Vergütung spielt auch die individuelle Leistung eine wachsende Rolle bei der Einkommensentwicklung. Das Bundesbesoldungsgesetz eröffnet mit dem Instrument der Leistungsprämien und Leistungszulagen einen erweiterten Spielraum für leistungsdifferenzierte Bezahlung.

  • Leistungsprämien können einmalig gewährt werden, etwa nach erfolgreich abgeschlossenen Projekten oder herausragender Personalführung.
  • Leistungszulagen sind dagegen regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, solange die überdurchschnittliche Leistung Bestand hat.

Dienstvorgesetzte entscheiden auf Basis definierter Kriterien über die Vergabe solcher Zuschläge, was eine stärkere Motivation und leistungsgerechte Entlohnung fördern soll.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die A11-Besoldung ist nicht statisch, sondern entwickelt sich mit wachsender Berufserfahrung und kann durch gezielte Leistung deutlich aufgewertet werden. Für ambitionierte Mitarbeitende im höheren Dienst ergibt sich daraus ein attraktives Gehaltsentwicklungspotenzial.

4. Vergleich der A11-Besoldung mit anderen Besoldungsgruppen

Die Besoldungsgruppe A11 zählt zu den unteren Einstiegsstufen des höheren Dienstes und bietet im Vergleich zu anderen Besoldungsgruppen ein attraktives Gehalt mit Entwicklungspotenzial. Wer im Öffentlichen Dienst langfristig Karriere machen möchte, sollte die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen genau kennen, um seine berufliche Planung und Fortbildung gezielt darauf auszurichten.

4.1 Einordnung von A11 im Besoldungssystem

Die Besoldung im Öffentlichen Dienst richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise den entsprechenden Landesgesetzen. Beamte im höheren Dienst starten in der Regel bei A13, aber in bestimmten strukturierten Laufbahnen – etwa im Schulwesen oder bei der Polizei – kann auch A11 für bestimmte Eingangsämter vorgesehen sein.

Zur besseren Einordnung nach Gehalt und Verantwortungsniveau bietet sich ein Blick auf die wesentlichen Unterschiede an:

BesoldungsgruppeDienstebeneBeispielstellenMonatsbrutto (ca., ohne Zulagen)
A9Gehobener DienstPolizeikommissar, Steuerinspektor3.300 € – 4.000 €
A11Gehobener Dienst (Einstiegsposition im höheren Dienst)Amtsinspektor, Studienrat (Einsteiger)4.100 € – 4.900 €
A13Höherer DienstRegierungsrat, Oberstudienrat4.800 € – 5.900 €

4.2 Gehaltspotenzial und Perspektive

Zwar liegt die A11-Besoldung unterhalb des „klassischen“ höheren Dienstes (ab A13), allerdings kann die Position ein Sprungbrett für schnelle Beförderungen sein – sofern Leistung, Eignung und freie Stellen gegeben sind. In manchen Verwaltungslaufbahnen ist A11 auch die höchste Stufe im gehobenen Dienst, mit Übergangsmöglichkeiten zum höheren Dienst über Fortbildungsmaßnahmen oder ein Aufstiegsverfahren.

In Kombination mit familienfreundlichen Arbeitsmodellen, tariflich geregelten Zusatzleistungen und einem hohen Maß an Arbeitsplatzsicherheit bleibt A11 im Gesamtpaket eine attraktive Option für gut qualifizierte Fachkräfte.

5. Karrierechancen und Aufstiegsmöglichkeiten im höheren Dienst

Die Besoldungsgruppe A11 markiert im höheren Dienst des öffentlichen Dienstes einen bedeutenden Karriereschritt. Wer diese Stufe erreicht hat, verfügt nicht nur über fundiertes Fachwissen und einschlägige Berufserfahrung, sondern befindet sich auch auf einem vielversprechenden Weg in Richtung verantwortungsvoller Führungs- und Leitungspositionen. Die Entwicklungsmöglichkeiten sind breit gefächert und abhängig von individuellen Leistungen, Qualifikationen sowie strukturellen Gegebenheiten der jeweiligen Verwaltung.

5.1 Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des höheren Dienstes

Nach der Besoldungsgruppe A11 eröffnen sich weitere Stufen wie A12 oder A13, mit denen sowohl eine höhere Verantwortung als auch deutlich bessere Verdienstmöglichkeiten einhergehen. Typische Karrierepfade umfassen unter anderem:

  • Aufstieg zum Referatsleiter oder zur Referatsleiterin
  • Übernahme einer Stabsfunktion in der Verwaltung
  • Leitung von Projekten mit ressortübergreifender Bedeutung

Mit zunehmender Erfahrung und Weiterbildung kann sogar ein Wechsel in den höheren Verwaltungsdienst mit Amtszulagen oder Zugängen zu Leitungspositionen nach B-Besoldung (z.B. B2 oder B3) realistisch sein.

5.2 Einflussfaktoren auf die Karriereentwicklung

Individuelle Entfaltungsmöglichkeiten hängen stark von den folgenden Aspekten ab:

  • Engagement und eigenverantwortliches Handeln im Berufsalltag
  • Teilnahme an Führungskräfteseminaren oder Zusatzqualifikationen
  • Netzwerken innerhalb der Verwaltung und interdisziplinäre Zusammenarbeit

5.3 Laufbahngerechte Entwicklung im System

Die Karriereplanung im höheren Dienst folgt dem Prinzip der laufbahngerechten Verwendung. Das bedeutet: Für eine höher besoldete Stelle ist in der Regel zusätzlich zur fachlichen Eignung auch die Wahrnehmung einer entsprechenden Funktion erforderlich.

Mit einer gezielten Karriereplanung, kontinuierlicher Fortbildung und Leistungsbereitschaft lassen sich die Karrierechancen in der Besoldungsgruppe A11 optimal nutzen und der Weg für den weiteren beruflichen Aufstieg ebnen.

6. Einstieg in den höheren Dienst: Voraussetzungen und Bewerbungsprozess

6.1 Der Weg in den höheren Dienst: Voraussetzungen im Überblick

Der Einstieg in den höheren Dienst ist ein bedeutender Karriereschritt im öffentlichen Dienst und erfordert bestimmte formale und persönliche Voraussetzungen. Grundsätzlich ist ein für die angestrebte Laufbahn relevantes Masterstudium (oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss, z. B. Diplom oder Magister) verpflichtend. Alternativ können auch Absolventen von Fachhochschulen Zugang erhalten, sofern ein entsprechender Masterabschluss vorliegt.

Neben der akademischen Qualifikation zählen beamtenrechtliche Anforderungen wie die deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, charakterliche Eignung sowie die gesundheitliche Befähigung zu den Zugangskriterien. Für bestimmte Positionen, insbesondere im Bereich Sicherheit oder Justiz, sind zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen notwendig.

6.2 Bewerbungsprozess: So funktioniert der Einstieg

Der Bewerbungsprozess für den höheren Dienst variiert je nach Behörde, folgt jedoch meist einem ähnlichen Schema. Er umfasst mehrere Etappen, die nicht ausschließlich akademische Leistungen in den Mittelpunkt stellen, sondern auch Führungs- und Sozialkompetenzen.

  1. Stellenausschreibung sichten (etwa über Portale wie Staatsjobs.com oder bund.de)
  2. Vollständige Bewerbungsunterlagen einreichen – typischerweise sind Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse und ggf. Nachweise über Zusatzqualifikationen erforderlich
  3. Auswahlverfahren durchlaufen, z. B. in Form von strukturierten Interviews, Assessment-Center oder Fachgesprächen
  4. Finale Entscheidung und ggf. Ernennung zum Beamten auf Probe oder zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

6.3 Alternative Einstiegswege

Wer bereits im gehobenen Dienst tätig ist, kann über Aufstiegsverfahren gemäß § 35 BLV in den höheren Dienst wechseln. Auch Berufserfahrung im öffentlichen oder privaten Sektor kann bei ausgeschriebenen Tätigkeiten mit „vergleichbarer Qualifikation“ berücksichtigt werden, sofern die formalen Anforderungen erfüllt sind.

Ein frühzeitiger Abgleich der individuellen Voraussetzungen mit den Anforderungen der jeweiligen Position ist empfehlenswert, um gezielt und erfolgreich den Einstieg in den höheren Dienst zu planen.

7. Weiterbildung und Qualifikationen als Karrierebooster im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst ist die berufliche Weiterentwicklung eng mit gezielter Qualifikation und Fortbildung verknüpft. Gerade in der Besoldungsgruppe A11, die häufig den Einstieg in den höheren Dienst markiert, bilden Weiterbildungsangebote eine entscheidende Grundlage für den Aufstieg in höhere Besoldungsgruppen oder verantwortungsvollere Positionen. Wer gezielt seine Kompetenzen erweitert, profitiert nicht nur beruflich, sondern stärkt auch seine persönliche Entwicklung.

7.1 Relevante Qualifikationen und Fortbildungswege

Im Berufsalltag sind Fachwissen, Führungskompetenz und digitale Kompetenzen gefragt. Entsprechend sollten Beschäftigte im höheren Dienst auf folgende Qualifikationsbereiche setzen:

  • Verwaltungsmanagement und Führung (z. B. Fortbildungen zu Projektmanagement oder interdisziplinären Leitungskompetenzen)
  • Fachspezifische Weiterbildungen (z. B. Umweltrecht, IT-Sicherheit, Haushaltsrecht)
  • Digitale Kompetenzen (z. B. E-Government, Datenschutz, Anwendung moderner Verwaltungstechnologien)
  • Sprachkenntnisse, insbesondere Englisch oder Französisch in internationalen Arbeitsbereichen

7.2 Formate und Anbieter von Fortbildungen

Die öffentliche Verwaltung bietet ein breites Spektrum an Qualifizierungsmaßnahmen. Diese können intern durch Verwaltungsschulen oder über externe Träger angeboten werden. Auch Zertifikatslehrgänge an Hochschulen gewinnen an Bedeutung.

FormatBeispielhafte Anbieter
AufstiegsfortbildungenVerwaltungsakademien, Hochschulen für den öffentlichen Dienst
Online-KurseFÖV-Akademie, Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Spezialisierte SeminareFührungsakademien, Bildungszentren der Länder

7.3 Weiterbildung als Türöffner zum Aufstieg

Karrierefortschritte wie der Schritt von A11 zu A13 etwa im Rahmen eines Laufbahnwechsels oder durch Verwendungsaufstieg setzen meist den erfolgreichen Abschluss von Führungs- oder Fachfortbildungen voraus. Wer Eigeninitiative zeigt und gezielt in die persönliche Qualifikation investiert, erhöht seine Chancen auf verantwortungsvolle Positionen im Verwaltungsapparat erheblich.

8. Vereinbarkeit von Familie und Beruf im höheren Dienst

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Beschäftigte im höheren Dienst ein entscheidender Faktor bei der Karriereplanung. Insbesondere in Besoldungsgruppe A11 gehen Verantwortung und Arbeitsplatzsicherheit mit dem Wunsch nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance einher. Der öffentliche Dienst bietet hierfür zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die den individuellen Lebensentwürfen gerecht werden.

8.1 Flexible Arbeitsmodelle und familienfreundliche Strukturen

Öffentliche Arbeitgeber verfolgen aktiv eine familienfreundliche Personalpolitik. Besonders in A11-Positionen stehen vielfältige Modelle zur Verfügung, um Berufs- und Privatleben sinnvoll zu verbinden. Dazu zählen:

  • Gleitzeitregelungen mit Stundenkonten
  • Teilzeitmodelle – auch für Führungskräfte
  • Mobiles Arbeiten oder Homeoffice-Optionen (je nach Behörde und Tätigkeitsfeld)
  • Elternzeit sowie Pflegezeit mit Rückkehrrechten auf vergleichbare Positionen

Gerade in Positionen des höheren Dienstes ist zudem eine zunehmende Sensibilisierung der Führungskräfte für Vereinbarkeitsthemen erkennbar. Beispielsweise werden Teams so organisiert, dass auch in Teilzeitführungsmodellen Leistung und Kontinuität gesichert bleiben.

8.2 Kinderbetreuung und Wiedereinstieg

Viele Behörden kooperieren mit lokalen Kindertagesstätten oder bieten eigene Betreuungsangebote an. Darüber hinaus unterstützen Dienststellen den Wiedereinstieg nach Elternzeiten aktiv durch:

  • Maßgeschneiderte Fortbildungen zum beruflichen Anschluss
  • Mentoring-Programme zur Reintegration
  • Individuelle Rückkehrplanungen

8.3 Regionale Unterschiede und Entwicklungstrends

Die konkrete Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen variiert je nach Bundesland und Dienststelle. Dennoch ist der Trend eindeutig: Die öffentliche Verwaltung entwickelt sich spürbar in Richtung moderner Arbeitgeberkultur, bei der die Lebensphasenorientierung von Beschäftigten ein ernstgenommenes Anliegen ist.

Für Berufstätige in A11 bietet der höhere Dienst somit nicht nur stabile Perspektiven, sondern auch ein wachsendes Maß an Lebensqualität durch bessere Vereinbarkeitsstrategien.

9. Rechtliche Aspekte und Regelungen zur A11-Besoldung

Für eine fundierte Karriereplanung im öffentlichen Dienst ist es unerlässlich, die gesetzlichen Grundlagen der Besoldung zu verstehen. Die Besoldungsgruppe A11 gehört zur Bundesbesoldungsordnung A und ist in ihrer Struktur durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Höhe, das Stufensystem sowie Zulagen und Sonderregelungen für Beamtinnen und Beamte fest. Auch die Bundesländer orientieren sich weitgehend an diesem Gesetz, modifizieren es jedoch mitunter für den eigenen Bereich.

9.1 Rechtliche Grundlage der A11-Besoldung

Die Besoldungsgruppe A11 ist typischerweise der Einstieg in den höheren Dienst. Grundlage für die Eingruppierung ist insbesondere:

  • § 20 BBesG – regelt die Zuordnung zu Besoldungsgruppen und -stufen
  • Anlage I zum BBesG – enthält die alphabetische Zuordnung von Ämtern zu den Besoldungsgruppen
  • Landesbesoldungsgesetze – enthalten länderspezifische Anpassungen, z. B. zur Ballungsraumzulage

9.2 Besoldungsstufen und Aufstieg im Stufensystem

Innerhalb der Besoldungsgruppe A11 erfolgt die Vergütung zusätzlich differenziert nach Stufen. Diese orientieren sich maßgeblich an der Dauer der Dienstzeit und können durch besondere Leistungen oder Beförderungen schneller erreicht werden. Die Stufenlaufzeit liegt in der Regel bei zwei bis vier Jahren pro Stufe.

9.3 Sonderregelungen und individuelle Unterschiede

Zusätzlich zur Grundbesoldung können Beamtinnen und Beamte in A11 Anspruch auf bestimmte Zuschläge und Zulagen haben, etwa:

  • Funktionserhaltungszulagen
  • Familienzuschläge bei unterhaltspflichtigen Kindern
  • Amtszulagen bei besonderen Funktionen oder Dienstposten

Es ist wichtig zu beachten, dass bei abgeordneten oder beurlaubten Beamten sowie bei Wechseln zwischen Ländern oder Bund unterschiedliche Regelungen greifen können. Auch Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit werden berücksichtigt, was sich auf das Stufenaufstiegsmodell auswirken kann.

Wer sich einen langfristigen Überblick verschaffen möchte, sollte die Besoldungstabellen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes regelmäßig einsehen und bei konkreten Fragen die zuständige Personalstelle oder Gewerkschaften konsultieren.

10. Fazit

Die Besoldungsgruppe A11 stellt eine zentrale Stufe im höheren Dienst dar und bietet sowohl finanzielle Stabilität als auch interessante Perspektiven für eine langfristige Karriere im öffentlichen Dienst. Wer die Voraussetzungen für den höheren Dienst erfüllt, kann auf dieser Ebene gesellschaftlich verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen – und das in einem weitgehend krisensicheren Umfeld mit klar geregelten Aufstiegsmöglichkeiten.

10.1 Attraktives Gehalt im Kontext von Verantwortung und Berufung

Mit A11 bewegen sich Beamtinnen und Beamte je nach Erfahrungsstufe in einer attraktiven Gehaltsspanne. Die Kombination aus Grundgehalt, dienstzeitlicher Entwicklung und leistungsbezogenen Elementen sorgt für eine faire Entlohnung, die mit wachsender Verantwortung und Kompetenz korrespondiert. Verglichen mit benachbarten Besoldungsgruppen zeigt sich: A11 ist häufig Einstiegsstufe für gehobene Funktionen – und kein Abstellgleis, sondern ein starkes Sprungbrett.

10.2 Karrierechancen systematisch nutzen

Wer weiterkommen will, sollte gezielt in Weiterbildung investieren, Netzwerke pflegen und sich proaktiv auf höherwertige Funktionen bewerben. Der Beamtenapparat bietet klare Strukturen, aber auch Fenster, um sich durch Leistung sichtbar zu machen. Förderprogramme, Zusatzqualifikationen und Erfahrungswerte im Verwaltungshandeln können Ihre Chancen auf A12 bis A15 deutlich steigern.

10.3 Fazit für Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie den Einstieg in den höheren Dienst planen oder bereits auf A11 besoldet werden, lohnt sich ein strategischer Blick nach vorn:

  • Nutzen Sie Fortbildungsangebote und Landesakademien gezielt
  • Pflegen Sie Kontakte zu Personalstellen und Vorgesetzten
  • Behalten Sie Wechselmöglichkeiten im Blick – innerhalb und außerhalb Ihrer aktuellen Behörde

Die Besoldungsgruppe A11 im höheren Dienst ist mehr als nur eine Gehaltsklasse – sie ist ein Türöffner für verantwortungsvolle Positionen mit Gestaltungsspielraum und gesellschaftlicher Wirkung. Wer sie klug nutzt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Laufbahn im öffentlichen Dienst.