Abschluss des Mediationsprozesses für die Reform des Onlinezugangsgesetzes

Am 10.04.2024 rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss aufgrund von mangelnden Zustimmungen zu den Änderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Bundesratssitzung vom 22.03.2024 ins Leben.

Das Ziel der Gesetzesrevision ist die Verbesserung von benutzerfreundlichen digitalen Verwaltungsdienstleistungen, die Schaffung einer effizienten Struktur für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und die ermöglicht eine digitale Ablauforganisation durch einen im großen Stil vernetzten Portal.

Der Vermittlungsausschuss empfiehlt, dass das bereits bestehende ELSTER-Zertifikat und andere gleichwertige Sicherheitsidentifikationen weiterhin für Benutzerkonten genutzt werden können. Darüber hinaus konnte Einigkeit erzielt werden, dass die Identifikation und Authentifizierung der Nutzer während der Übergangsfrist von drei Jahren auch über die bestehenden Nutzerkonten der Länder erfolgen kann.

Es gibt auch Vorschläge, das zentrale Bürgerkonto, die BundID, zur DeutschlandID weiterzuentwickeln. Dieser Prozess soll von einer IT-Planungsgemeinschaft gesteuert werden. Auch eine übereinstimmende Protokollerklärung wurde verabschiedet, die auf die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung und die Einhaltung des einmaligen Erfassungsprinzips hinweist.

Die Annahme des Einigungsvorschlags durch den Bundestag steht noch aus, und auch der Bundesrat muss dem geänderten Gesetz noch zustimmen, bevor es dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.

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