Die Gehälter für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes (TV-L) werden ab November 2024 in zwei Phasen erhöht. Im ersten Schritt erhöhen sich die Einkommen um 200 Euro, gefolgt von einer weiteren Steigerung um 5,5 Prozent im Februar 2025. Wenn die Gesamtsteigerung die Marke von 340 Euro nicht erreicht, wird das Erhöhungslimit auf 340 Euro festgelegt.
Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro, die in mehreren Raten gezahlt wird. In Baden-Württemberg wird diese Gehaltsanpassung auch auf Beamte, Richter sowie Rentner und Hinterbliebene übertragen. Im Versorgungsbereich werden die Einmalzahlungen entsprechend individueller Ruhestands- oder Hinterbliebenenquoten berechnet.
Ab November 2024 werden die Gehälter und Leistungen durch eine lineare Anpassung von 3,6 Prozent erhöht, die durch eine weitere lineare Anpassung von 5,6 Prozent im Februar 2025 ergänzt wird. Der festgelegte Mindestbetrag der Gehaltssteigerung wird durch eine zusätzliche lineare Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt.
Weitere rechtliche Maßnahmen sind geplant, darunter möglicherweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Gehaltsgruppen. Parallel dazu erhalten Praktikanten und Unterhaltsberechtigte eine Inflationsausgleichszahlung und monatliche Beiträge entsprechend den tariflichen Tarifen für Auszubildende.
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