Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe eine bedrohliche Fotomontage veröffentlicht hatte, als rechtmäßig anerkannt. Der Beitrag richtete sich gegen die Gewerkschaft ver.di und beeinträchtigte den Betriebsfrieden schwer.
Die Fotomontage zeigte einen knienden Mann mit einer auf ihn gerichteten Pistole und dem Schriftzug von ver.di. Sie wurde von sieben Gewerkschaftsfunktionären als Bedrohung wahrgenommen, die daraufhin Beschwerde einlegten. Der Straßenbahnfahrer betreute die Facebook-Gruppe mit etwa 1000 Mitgliedern, die sich an das Fahrpersonal des bundesweit größten Betreibers im öffentlichen Personennahverkehr richtete. Die Arbeitgeberin kündigte dem Fahrer nach Anhörung und Personalratskonsultation fristlos und ordentlich.
Das Gericht befand, dass die Drohung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei und eine gravierende Störung des Betriebsfriedens darstelle, die eine Abmahnung überflüssig mache. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist wurde als zumutbar erachtet, damit der alleinerziehende Vater dreier Kinder eine neue Stelle finden kann. Gemeint ist das berechtigte Interesse der Arbeitgeberin, ihre Angestellten zu schützen. Beide Parteien haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.