Der laufende Rechtsstreit in Bezug auf die Impfpflicht der Soldaten weist auf eine mögliche Aufhebung der Covid-19-Impfpflicht in der Bundeswehr hin.
In diesem Rechtsstreit wird die Verpflichtung, militärisch notwendige Infektionsschutzmaßnahmen nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG zu dulden, umgesetzt. Diese juristische Grundlage hat historisch dazu geführt, dass Impfungen gegen Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie und Hepatitis für alle Bundeswehrmitglieder verpflichtend sind. Angesichts der Covid-19-Pandemie wurde im November 2021 die Covid-19-Impfung in den Katalog der verpflichtenden Basisimpfungen aufgenommen.
Das Bundesverwaltungsgericht bewertete diese Erweiterung als rechtmäßig in einer Entscheidung vom 7.7.2022. Sie gab jedoch auch dem Bundesverteidigungsministerium den Auftrag, die Notwendigkeit der Covid-19-Impfung kontinuierlich zu beobachten und gegebenenfalls neu zu bewerten. Anschließend wurde die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema kritisiert und argumentiert, dass ihre Aufrechterhaltung unter den aktuellen Bedingungen unverhältnismäßig sei. Infolgedessen hat das Bundesverteidigungsministerium die Situation neu bewertet und empfohlen, die Impfpflicht durch eine Impfempfehlung zu ersetzen.
Ob diese Änderung zu einer Lösung des Rechtsstreits führt oder ob der Antragsteller weiterhin ein berechtigtes Interesse am Fortsetzungsverfahren hat, wird noch diskutiert und eine endgültige Entscheidung steht noch aus.