Besoldungstabelle Bund: Gehälter für Beamte im Überblick

1. Einleitung

Eine Karriere im öffentlichen Dienst bietet nicht nur Arbeitsplatzsicherheit und gesellschaftliche Verantwortung, sondern auch ein transparentes sowie geregeltes Vergütungssystem. Besonders für Beamte des Bundes gestaltet sich die Bezahlung nach festen Vorgaben, die in der sogenannten Besoldungstabelle Bund geregelt sind. Wer bereits im öffentlichen Dienst tätig ist oder einen Einstieg in eine Bundesbehörde plant, fragt sich früher oder später: Wie hoch ist das Gehalt? Welche Faktoren beeinflussen die Besoldung? Und worin liegen Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen und Stufen?

Die Besoldungstabelle Bund ist dabei weit mehr als eine bloße Gehaltsübersicht. Sie ist das zentrale Instrument zur Festlegung der Bezüge für Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten sowie für Richterinnen und Richter, die beim Bund beschäftigt sind. Auch für Berufsanfänger, Quereinsteiger oder Personen, die eine Verbeamtung anstreben, liefert die Tabelle wertvolle Orientierung – etwa bei der Auswahl von Laufbahngruppen oder bei Verhandlungen zu Tätigkeitsprofilen und Entwicklungsperspektiven.

In diesem Ratgeber geben wir einen umfassenden Überblick über die Systematik und Struktur der Besoldung im Bund. Dabei gehen wir unter anderem auf folgende Aspekte ein:

  • Wie die Besoldungsgruppen gegliedert sind und welche Bedeutung Erfahrungsstufen haben
  • Welche Beträge aktuell in den Besoldungsstufen gezahlt werden
  • Wie zusätzliche Vergütungen und Leistungsprämien in die Gesamtbesoldung einfließen
  • Welche Rolle Steuern und Abzüge spielen
  • Wie sich die Besoldung im Bund im Vergleich zu den Ländern positioniert

Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen eine fundierte Orientierung zu geben – egal, ob Sie sich über Ihre derzeitige Besoldung informieren möchten oder eine berufliche Zukunft im Dienst des Bundes anstreben. Denn nur wer die Grundlagen kennt, kann bewusste Entscheidungen für seine Karriere im öffentlichen Dienst treffen.

2. Was ist die Besoldungstabelle Bund?

Die Besoldungstabelle Bund ist das zentrale Instrument zur Festlegung der Gehälter von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten, die beim Bund beschäftigt sind. Sie legt systematisch fest, wie hoch das monatliche Grundgehalt ausfällt – abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe innerhalb dieser Gruppe. Für viele, die sich eine Karriere im öffentlichen Dienst auf Bundesebene vorstellen, ist sie entscheidend, um die langfristige finanzielle Perspektive einschätzen zu können.

2.1 Grundlage der Besoldung

Die Besoldung erfolgt nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und ist somit gesetzlich geregelt. Das Gesetz wird regelmäßig angepasst – unter anderem in Abhängigkeit von Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst, der Preisentwicklung oder politischen Entscheidungen. Die Tabellen gelten einheitlich für Bundesbeamte, unterscheiden sich jedoch deutlich von den Besoldungstabellen der Länder, die eigene Regelungen treffen können.

2.2 Aufbau der Tabelle

Die Besoldungstabelle ist systematisch nach sogenannten Besoldungsordnungen und -gruppen strukturiert. Zu den bekanntesten zählen:

  • Besoldungsordnung A: für Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes
  • Besoldungsordnung B: für leitende Beamte wie Abteilungsleiter oder Ministerialdirektoren
  • Besoldungsordnung R: für Richter und Staatsanwälte
  • Besoldungsordnung W: für Professorinnen und Professoren an Hochschulen

Innerhalb jeder Besoldungsgruppe (z. B. A9 oder A13) durchläuft man verschiedene Erfahrungsstufen, die das Gehalt bei wachsender Berufserfahrung erhöhen. Ein Beispiel: Eine Beamtin in A11 verdient in der höchsten Stufe über 30 % mehr als in der Einstiegsstufe.

Die Besoldungstabelle gewährleistet somit eine transparente und nachvollziehbare Gehaltsstruktur im Bundesdienst – ein wichtiges Argument für viele, die Stabilität, Planbarkeit und faire Entwicklungsmöglichkeiten im Job schätzen.

3. Wie unterscheiden sich Besoldungsgruppen und Stufen?

Für eine Karriere im öffentlichen Dienst ist es essenziell, die Struktur der beamtenrechtlichen Vergütungssystematik zu verstehen. Im Zentrum stehen dabei die Besoldungsgruppen und Stufen: Beide definieren maßgeblich, wie hoch das monatliche Grundgehalt eines Beamten beim Bund ausfällt. Doch oft werden diese Begriffe verwechselt oder als Synonyme verwendet – zu Unrecht, denn sie erfüllen unterschiedliche Funktionen.

3.1 Besoldungsgruppen: Die Grundlage der Vergütungshöhe

Die Besoldungsgruppe bildet die erste Einkommensgrundlage und ist vor allem vom Ausbildungsniveau, der Verantwortung und der Position im Verwaltungsaufbau abhängig. Sie reicht im einfachen Dienst ab A2 und geht bis hin zu A16 im höheren Dienst. Hinzu kommen spezielle Gruppen wie B-Besoldung (für leitende Funktionen), C- und W-Besoldung (für Professuren) sowie R-Besoldung (für Richter und Staatsanwälte).

DienstgradTypische Besoldungsgruppe
Einfacher DienstA2 bis A6
Mittlerer DienstA6 bis A9
Gehobener DienstA9 bis A13
Höherer DienstA13 bis A16, B1 und höher

3.2 Stufen: Die individuelle Entwicklung im Laufe der Dienstzeit

Während die Besoldungsgruppe die berufliche Einstufung vorgibt, beeinflussen die Stufen innerhalb jeder Gruppe das konkrete Gehalt durch Erfahrungszuwachs. Neueinsteiger beginnen meist in Stufe 1. Mit zunehmender Dienstzugehörigkeit oder in Ausnahmefällen – etwa bei einschlägiger Berufserfahrung – steigen sie in höhere Stufen auf. Jede Aufstufung bringt eine Gehaltserhöhung mit sich.

  • Stufe 1: Einstieg für Berufsanfänger
  • Stufen 2–3: nach jeweils 2 bis 3 Jahren Dienstzeit
  • Stufen 4–6: Oberhalb von ca. 8 bis 15 Jahren im Dienst

In Kombination sorgen Gruppen und Stufen für ein faires, leistungs- und erfahrungsorientiertes Vergütungssystem, das langfristige Perspektiven im öffentlichen Dienst schafft.

4. Aktuelle Besoldungshöhen für Beamte im Bund

Die Besoldung von Beamten im Bundesdienst richtet sich nach der sogenannten Besoldungstabelle des Bundes, die in der Regel jährlich angepasst wird. Ob Sie sich für eine Laufbahn als Verwaltungsbeamter, bei der Bundespolizei oder im technischen Dienst interessieren – in fast allen Fällen bildet die A-Besoldung die Grundlage für die Einstiegsgehälter. Die bekanntesten Besoldungsordnungen für Beamte sind A (gehobener und mittlerer Dienst), B (hohe Führungspositionen), C/W (Wissenschaft) und R (Richter und Staatsanwälte).

4.1 Beispielhafte Grundgehälter für die Besoldungsgruppe A (Stand 2024)

Beamte der Besoldungsgruppe A beginnen in der Regel mit A5 oder A6 (z. B. mittlerer Dienst) und steigen über die Jahre – abhängig von der Dienstzeit und Leistung – weiter auf.

BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 5Stufe 8
A52.660 €3.060 €3.220 €
A9 (gehobener Dienst, Einstieg)3.250 €3.650 €4.000 €
A13 (höherer Dienst, z. B. Berufseinsteiger mit Master)4.580 €5.250 €5.920 €

Die Höhe des Grundgehalts steigt mit zunehmender Erfahrungsstufe. Zusätzlich wirken sich Faktoren wie Familienstand, Kinder und mögliche Zulagen auf das monatliche Einkommen aus.

4.2 Wichtige Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

  • Das Grundgehalt bildet die Basis – Zulagen und Sonderzahlungen kommen ggf. hinzu.
  • Das Gehalt steigt im Laufe der Dienstzeit automatisch durch Erfahrungsstufen.
  • Die Einstufung erfolgt anhand von Vorbildung, Laufbahngruppe und Position.

Generell gilt: Eine Beamtenlaufbahn im Bund bietet nicht nur ein krisenfestes Gehalt, sondern auch transparente und planbare Einkommensentwicklungen – ein klarer Vorteil für alle, die Sicherheit und Verlässlichkeit schätzen.

5. Einfluss von Erfahrungsstufen auf das Gehalt

Im öffentlichen Dienst des Bundes spielt die Berufserfahrung eine zentrale Rolle bei der Festlegung des Gehalts. Innerhalb jeder Besoldungsgruppe – zum Beispiel A9 oder A13 – gibt es sogenannte Erfahrungsstufen, die maßgeblich bestimmen, wie hoch die monatliche Besoldung ausfällt.

5.1 Wie das Stufensystem funktioniert

Grundsätzlich gliedert sich jede Besoldungsgruppe in mehrere Stufen – in der Regel sind das sechs in den meisten A-Besoldungen. Wer in den Staatsdienst eintritt, beginnt meist in der ersten Stufe. Mit fortschreitender Dienstzeit erfolgt dann in regelmäßigen Abständen der Aufstieg in die nächste Stufe, was mit einem spürbaren Gehaltsplus verbunden ist.

Die Regelzeiten für den Stufenaufstieg orientieren sich an der Dauer der geleisteten Dienstzeit und sehen typischerweise wie folgt aus:

  • Stufe 1 → 2: nach 2 Jahren
  • Stufe 2 → 3: nach weiteren 3 Jahren
  • Stufe 3 → 4: nach weiteren 4 Jahren
  • Stufe 4 → 5: nach weiteren 5 Jahren
  • Stufe 5 → 6: nach weiteren 6 Jahren

In bestimmten Fällen, etwa bei besonders positiven Leistungsbeurteilungen oder relevanten Vordienstzeiten, kann eine schnellere Höherstufung erfolgen.

5.2 Konkrete Auswirkungen auf die Besoldung

Die Gehaltsunterschiede zwischen den Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe sind nicht zu unterschätzen. Ein Beispiel aus der Besoldungsgruppe A11 im Jahr 2024 zeigt, wie sich das Gehalt mit zunehmender Erfahrung entwickelt:

StufeMonatsgehalt (brutto)
Stufe 14.112,73 €
Stufe 34.615,89 €
Stufe 65.152,14 €

Die Entwicklung zeigt: Wer langfristig im Bundesdienst tätig ist, profitiert von einem kontinuierlichen Gehaltsanstieg – ganz ohne Beförderung. Das macht die Beamtenlaufbahn auch einkommensseitig planbar und attraktiv, besonders für langjährig Beschäftigte.

6. Zusätzliche Vergütungen und Leistungsprämien im öffentlichen Dienst

Die Beamtenbesoldung im Bund endet nicht bei den reinen Grundgehältern. Zahlreiche zusätzliche Vergütungen und leistungsbezogene Prämien sorgen dafür, dass das Gesamtgehalt deutlich variieren kann. Diese Zuschläge und Extras sind wichtige Bestandteile der finanziellen Gesamtplanung für angehende und aktive Beamte. Wer sich für eine Karriere im öffentlichen Dienst interessiert, sollte diese Zusatzleistungen kennen und richtig einschätzen können.

6.1 Zulagen und Zuschläge im Überblick

Je nach Laufbahn, Einsatzgebiet und Funktion erhalten Bundesbeamte verschiedene Zulagen. Diese dienen dazu, besondere Belastungen oder spezielle Anforderungen bei der Dienstausübung finanziell auszugleichen.

  • Amtszulagen: Für besondere Funktionen wie Dienststellenleitung oder Spezialaufgaben.
  • Familienzuschlag: Abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder.
  • Erschwerniszulagen: Für besonders belastende Tätigkeiten (z. B. Schichtdienst, gefährliche Einsätze).
  • Auslandsdienstbezüge: Bei Versetzung in das Ausland, abhängig vom jeweiligen Einsatzland.

Solche Zulagen sind meist monatlich festgelegt und können das Grundgehalt erheblich ergänzen – insbesondere bei Tätigkeiten im höheren Dienst oder bei Spezialisierungen.

6.2 Leistungsorientierte Prämien

Der öffentliche Dienst fördert auch gezielt Leistungsbereitschaft und Motivation. Deshalb existieren verschiedene Möglichkeiten, überdurchschnittliches Engagement finanziell zu würdigen.

  • Leistungsprämien: Einmalige Zahlungen auf Basis besonderer Leistung im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit.
  • Leistungsorientierte Besoldungselemente (LOB): Teilweise mit Zielvereinbarungen verbunden, häufig in Führungspositionen oder Projektverantwortungen relevant.

Diese Prämien sind nicht garantiert, können aber insbesondere in leistungsstarken Teams einen spürbaren Unterschied machen und die Attraktivität eines Beamtenjobs steigern.

6.3 Fazit

Zulagen und Prämien machen deutlich, dass Beamtengehälter im Bund mehr Potenzial bieten als allein die Besoldungsgruppe vermuten lässt. Wer sich aktiv einbringt und Verantwortung übernimmt, profitiert häufig von zusätzlichen finanziellen Anreizen, die eine Karriere im öffentlichen Dienst nicht nur sicher, sondern auch lohnenswert machen.

7. Steuerliche Aspekte und Abzüge bei Beamtengehältern

Obwohl Beamte in Deutschland einen besonderen Status genießen, unterliegen auch ihre Gehälter ganz gewöhnlichen steuerlichen Regelungen. Wer einen Job im öffentlichen Dienst anstrebt, sollte sich daher frühzeitig mit den steuerlichen Abzügen und Besonderheiten der Beamtenbesoldung vertraut machen. Denn nicht das Brutto-, sondern das Netto-Gehalt entscheidet am Ende über die tatsächliche Kaufkraft.

7.1 Lohnsteuer und Sozialabgaben

Im Unterschied zu Angestellten zahlen Beamte keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, da für sie das sogenannte Alimentationsprinzip gilt. Ihre Altersversorgung erfolgt über die staatliche Pension. Dennoch fallen einige laufende Abzüge an, insbesondere:

  • Lohnsteuer (nach Steuerklasse)
  • Soli-Zuschlag (sofern fällig)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Gerade bei der Krankenversicherung ergeben sich Unterschiede: Da Beamte beihilfeberechtigt sind, müssen sie sich in der Regel privat versichern. Die Beihilfe deckt dabei einen Teil der Krankheitskosten – häufig 50 bis 70 Prozent – ab, der Rest wird durch eine private Krankenversicherung abgedeckt.

7.2 Beispielhafte Abzugsberechnung

Bruttobesoldung (Beispiel A9 Stufe 3)Lohnsteuer*Krankenversicherung (privat)Netto
3.200 €ca. 350 €ca. 280 €∼ 2.570 €

* Steuerklasse I, keine Kinder, Bundesland: NRW – Angaben ohne Gewähr

7.3 Weitere steuerliche Besonderheiten

Beamte können – wie auch Angestellte – Werbungskosten, Fahrtkosten und Ausgaben für Fortbildungen steuerlich geltend machen. Darüber hinaus gibt es spezielle Freibeträge, etwa für Dienstreisekosten oder Umzugspauschalen beim dienstlich bedingten Ortswechsel.

Eine individuelle Steuerberatung kann hilfreich sein, um mögliche Optimierungspotenziale zu erkennen und auf spezielle Lebenssituationen wie Heirat, Kinder oder Nebentätigkeiten steuerlich richtig zu reagieren.

8. Vergleich mit den Besoldungstabellen der Bundesländer

8.1 Unterschiede zwischen Bund und Ländern – warum sie wichtig sind

Obwohl die Grundstruktur der Beamtenbesoldung bundesweit einheitlich organisiert ist, gibt es seit der Föderalismusreform von 2006 erhebliche Unterschiede zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern. Während der Bund eine zentrale Besoldungstabelle vorgibt, haben die Länder die Möglichkeit, eigene Besoldungsgesetze zu erlassen – und das nutzen sie auch. Für Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Dienst ist es deshalb entscheidend, nicht nur die Bundesbesoldung zu kennen, sondern auch länderspezifische Abweichungen im Blick zu haben.

8.2 Wer zahlt mehr?

In der Praxis zeigt sich: Die Bezahlung unterscheidet sich teilweise deutlich. Einige Bundesländer zahlen inzwischen mehr als der Bund, um qualifizierte Fachkräfte anzuziehen, während andere niedriger liegen.

Bund/LandBesoldung A9, Stufe 1 (Stand 2024, Brutto/Monat)
Bund2.994 €
Bayern3.064 €
Berlin2.931 €
Sachsen3.048 €

Diese Zahlen zeigen, dass der Beamtenlohn je nach Bundesland um mehrere hundert Euro variieren kann – insbesondere bei höheren Dienstgraden kann sich das im Jahresgehalt deutlich bemerkbar machen.

8.3 Worauf es bei der Entscheidung ankommt

Wer eine Karriere im öffentlichen Dienst anstrebt, sollte die Besoldung im Kontext betrachten und nicht isoliert bewerten. Faktoren wie Lebenshaltungskosten, Arbeitszeitregelungen, Aufstiegschancen und Zusatzleistungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Manche Länder bieten etwa bessere Familienzuschläge, zusätzliche Sonderzahlungen oder attraktive Teilzeitmodelle.

  • Informieren Sie sich vor einer Bewerbung gezielt über landesspezifische Regelungen.
  • Berücksichtigen Sie neben dem Grundgehalt auch weitere finanzielle und strukturelle Vorteile.

Ein durchdachter Vergleich lohnt sich – insbesondere bei gleichwertigen Stellenangeboten im Bund und in den Ländern.

9. Häufig gestellte Fragen zur Besoldung im Bund

9.1 Wie wird man in eine Besoldungsgruppe eingestuft?

Die Einstufung in eine Besoldungsgruppe richtet sich im Wesentlichen nach der Laufbahn, dem Bildungsabschluss und der Art der Tätigkeit. Beamte im gehobenen oder höheren Dienst beginnen beispielsweise in höheren Besoldungsgruppen als Beschäftigte im einfachen oder mittleren Dienst. Die Zuordnung erfolgt bereits mit der Ernennung und orientiert sich an gesetzlich festgelegten Kriterien.

9.2 Wie kommen die Stufen innerhalb einer Besoldungsgruppe zustande?

Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen – meist zwischen sechs und acht. Die Stufen stellen Erfahrungswerte dar und steigen im Laufe der Dienstjahre an. Die reguläre Stufenlaufzeit beträgt meist mehrere Jahre, kann jedoch bei guter Leistung oder einschlägiger Vorerfahrung verkürzt werden.

9.3 Gibt es Unterschiede zwischen Anwärterbezügen und regulärer Besoldung?

Ja, Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst erhalten spezielle Anwärterbezüge, die deutlich unter der regulären Besoldung liegen. Diese setzen sich aus einem festen Grundbetrag sowie eventuellen Zuschlägen (z. B. Familienzuschlag) zusammen. Nach erfolgreichem Abschluss steigen sie in reguläre Besoldungsgruppen ein.

9.4 Werden Beamtengehälter regelmäßig angepasst?

Die Beamtenbesoldung im Bund wird in der Regel jährlich überprüft und angepasst. Diese Anpassungen orientieren sich häufig an den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes (TVöD), wobei der Gesetzgeber die finale Entscheidung trifft.

9.5 Kann man das Grundgehalt durch Zulagen aufbessern?

Ja, es gibt verschiedene Zulagen, mit denen das Gehalt angehoben werden kann. Typische Beispiele sind:

  • Familienzuschläge
  • Amtszulagen für besonders anspruchsvolle Funktionen
  • Erschwerniszulagen, etwa bei gesundheitlich belastenden Tätigkeiten

Diese Zulagen sind entweder pauschal oder leistungsabhängig und werden zusätzlich zum Grundgehalt gewährt.

10. Fazit

10.1 Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Besoldungstabelle Bund bildet das Rückgrat der Beamtenvergütung auf Bundesebene. Sie ist klar strukturiert, transparent aufgebaut und sorgt für Verlässlichkeit in der Karriereplanung – ein zentraler Vorteil des öffentlichen Dienstes. Von der Zuordnung zu Besoldungsgruppen über das Fortschreiten in Erfahrungsstufen bis hin zu zusätzlichen Zulagen und Leistungsprämien bietet das System zahlreiche Möglichkeiten, finanziell aufzusteigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht nur der Status, sondern auch dienstliche Leistung, besondere Aufgaben oder familiäre Umstände Einfluss auf das monatliche Netto-Einkommen haben können.

10.2 Orientierung und Planungssicherheit

Für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Laufbahn im öffentlichen Dienst anstreben, bietet die Besoldungstabelle Orientierung und Planungssicherheit. Wer weiß, in welche Besoldungsgruppe die angestrebte Position fällt, kann bereits vor Bewerbungsbeginn realistische Vorstellungen vom Einstiegsgehalt und den mittelfristigen Entwicklungsmöglichkeiten gewinnen. Im Vergleich zur freien Wirtschaft mag das Gehaltsniveau in manchen Fällen zurückhaltender erscheinen, doch gleichen hohe Arbeitsplatzsicherheit, familienfreundliche Regelungen und oft geregelte Arbeitszeiten diesen Aspekt vielfach aus.

10.3 Entscheidungsgrundlage für Ihre Karriere im öffentlichen Dienst

Wer langfristig denkt, findet in der Besoldungstabelle Bund nicht nur ein Zahlenwerk, sondern eine verlässliche Basis zur Entscheidungsfindung. Ob finanzielle Perspektiven, Karrierepfade oder Zusatzleistungen – die öffentliche Hand bietet stabile Rahmenbedingungen mit Entwicklungspotenzial. Der direkte Vergleich mit den Besoldungstabellen der Bundesländer kann darüber hinaus helfen, das passende Arbeitsumfeld zu wählen – besonders für Bewerbende mit räumlicher Flexibilität.

Fazit: Die Besoldung im Bund ist mehr als ein Gehalt – sie ist Teil eines ganzheitlichen Versorgungssystems, das Sicherheit, Fairness und berechenbare Entwicklungschancen miteinander verbindet. Wer sich gut informiert, legt den Grundstein für eine erfolgreiche und erfüllende Laufbahn im öffentlichen Dienst.