Bundesregierung beschließt digitale Arbeitsverträge zur Bürokratieentlastung

Die Bundesregierung hat am 19. Juni 2024 eine vom Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Entwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) gebilligt.

Ziel ist es, überflüssige bürokratische Hürden abzubauen. Ein zentraler Bestandteil der Änderungen ist die Einführung digitaler Arbeitsverträge durch die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz. Dadurch können Arbeitsverträge künftig vollständig digital, beispielsweise per E-Mail, abgeschlossen werden. Diese Maßnahme soll sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Zeit und Kosten sparen. Zudem wird erwartet, dass die Textform auch in anderen arbeitsrechtlichen Bereichen, wie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, eingeführt wird.

Diese Reformen sollen die Wirtschaft um jährlich etwa 2,6 Millionen Euro Erfüllungsaufwand und zusätzliche 30 Millionen Euro methodisch bedingte Entlastungskosten erleichtern. Die Änderungen im Nachweisgesetz erlauben es Arbeitgebern zukünftig, über die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverträgen digital zu informieren und Altersgrenzenvereinbarungen in Textform zu treffen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch müssen diese Bedingungen weiterhin schriftlich auf Papier bereitgestellt werden.

Eine Ausnahme besteht für Wirtschaftsbereiche, die besonders von Schwarzarbeit bedroht sind, wo die Papierform verpflichtend bleibt. Auch Überlassungsverträge zwischen Verleiher und Entleiher können zukünftig digital erfolgen. Dr. Marco Buschmann betonte, dass der Bürokratieabbau eine fortlaufende Aufgabe ist und Deutschland mit diesen Maßnahmen die Vorreiterrolle auf europäischer Ebene einnimmt.

Die Formulierungshilfe dient als Vorschlag für die weiteren Beratungen im Deutschen Bundestag. Die Maßnahmen werden begrüßt als Schritt in Richtung einer modernen, digitalen Verwaltung.

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