Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 ein neues Gesetz zur Sicherstellung einer angemessenen Besoldung und Versorgung für Bundesbeamte beschlossen. Dieses Gesetz, das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz, setzt zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts um, die 2020 zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene ergangen sind. Diese Urteile betreffen indirekt auch den Bund, da sie das im Grundgesetz verankerte Prinzip der amtsangemessenen Versorgung berühren.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußerte sich dazu, dass der öffentliche Dienst eine tragende Säule des Staates sei und es unerlässlich sei, den Beamten eine gerechte Entlohnung zu garantieren. Besonders im Fokus stehen Beamte und Versorgungsempfänger der unteren Besoldungsgruppen, die in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten leben. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, diesen Personenkreisen mehr Unterstützung zu bieten und gleichzeitig den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts sowie den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Der Entwurf berücksichtigt die Lebensrealitäten der Beamten und die finanziellen Belastungen, die mit der angespannten Haushaltslage einhergehen. Im Kern bietet das Gesetz Maßnahmen, die speziell auf Bedienstete mit Kindern in teuren Wohngegenden zugeschnitten sind und somit eine wesentliche Entlastung darstellen.