Der Bundesverwaltungsgerichtshof verhandelte über einen Oberleutnant der Reserve, der sich an Aktivitäten der Identitären Bewegung Deutschland e.V. beteiligte. Das Gericht stellte fest, dass die Identitäre Bewegung seit 2015/2016 verfassungswidrige Ziele verfolgt. Die Ideologie der Organisation widerspricht den Grundsätzen der Gleichheit aller Staatsbürger und propagiert eine unzulässige Unterscheidung zwischen ethnisch-kulturellen Identitäten, weshalb sie Menschen zur Rückkehr in ihre Heimatländer drängt.
Diese Ideologie, ähnlich der von der Partei ‚Die Heimat‘ vertretenen, diskriminiert Ausländer, Migranten und ethnische Minderheiten und verletzt das Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Zudem vertritt die Identitäre Bewegung ein autoritäres Demokratieverständnis nach Carl Schmitt, das den Parlamentarismus und das Mehrparteiensystem ablehnt, womit sie ebenfalls gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. Das Gericht befand, dass der Oberleutnant die Ziele der Identitären Bewegung kannte und sich aus innerer Überzeugung engagierte.
Bereits während seines Studiums hatte er enge Kontakte zur Neuen Rechten und publizierte in einschlägigen Medien. Sein Engagement für die Bewegung beinhaltete den Aufbau einer Regionalgruppe, die Teilnahme an Demonstrationen und Mitwirken in einem Werbefilm. Dadurch verletzte er die verfassungsrechtliche Treuepflicht nach § 8 Soldatengesetz. Infolgedessen wurde ihm die Übergangsbeihilfe in Höhe von über 23.000 Euro entzogen und ihm das Führen eines militärischen Dienstgrads untersagt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme durch.