BundID vereinfacht Zugang zu digitalen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit mit der BundID nutzen. Dies beinhaltet Leistungen der Bundesagentur, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen. Die Einführung der BundID als zentrales Nutzerkonto vereinfacht den Zugang und beendet die Vielzahl unterschiedlicher Registrierungen und Anträge.

Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits die digitale Antragstellung etabliert und baut diese weiter aus. Mit der Anbindung an die BundID wird nun auch die digitale Authentifizierung vereinfacht und der Zugang zu digitalen Leistungen sicherer und schneller. Bürgerinnen und Bürger können sich künftig mit der BundID identifizieren, um die digitalen Services der Bundesagentur zu nutzen, was die digitale Transformation der Verwaltung unterstützt. Anträge können mit der BundID schneller und unkomplizierter eingereicht werden, da diese das automatische Vorausfüllen von Online-Anträgen ermöglicht. Dies reduziert den Aufwand und spart Zeit. Tippfehler werden vermieden und Anträge schneller bearbeitet.

Es wird das Prinzip der Datensparsamkeit beachtet, sodass Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre Daten behalten. Darüber hinaus können mit dem BundID-Konto weitere digitale Verwaltungsleistungen genutzt, Daten zentral gepflegt und der Empfang von Bescheiden erleichtert werden. Seit 2019 stellt das Bundesministerium des Inneren und für Heimat die BundID als zentrales Nutzerkonto bereit, und über 1200 Onlinedienste und Portale sind angebunden.

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