Einheitliche Tarifverträge für Bodenverkehrsdienste an Flughäfen in Kraft

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) und die Gewerkschaft ver.di haben sich im Februar 2024 auf einheitliche Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste an deutschen Flughäfen geeinigt.

Am 19. Juli 2024 wurden die entsprechenden Tarifverträge – ein Manteltarifvertrag, ein Entgelttarifvertrag und ein Überleitungstarifvertrag – unterzeichnet. Diese treten am 1. August 2024 in Kraft und wurden auch mit dem dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart. Die Arbeitgeberseite, vertreten durch Julia Kranenberg, Arbeitsdirektorin der Fraport AG, betonte, dass die neuen Tarifverträge deutliche finanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten bringen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Ziel sei es, die Tarifbedingungen allgemeinverbindlich zu erklären.

Michael Müller, der die Verhandlungen für die VKA vorangetrieben hat, unterstrich die Attraktivität des kommunalen öffentlichen Dienstes durch höhere Einstiegsgehälter und Entwicklungsmöglichkeiten. Thomas Richter vom ABL hob hervor, dass die neuen Tarifverträge zukünftige Arbeitskämpfe deutlich reduzieren und damit Vorteile für die Passagiere bringen werden. Michael Richter von der ABL-Tarifkommission betonte die bundesweite Vereinheitlichung der Tätigkeiten und Anforderungsprofile der Beschäftigten als Ziel. Vor der Einigung gab es durch die uneinheitliche Tariflandschaft viele Tarifauseinandersetzungen. Pressemitteilungen VKA vom 16. Februar 2024 und 19. Juli 2024

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