Ermessensfehler bei Abordnung von Lehrkräften: Gericht hebt Verfügungen auf

Die Bezirksregierung Münster hat im Sommer 2024 zahlreiche Lehrkräfte von Grundschulen in Münster und Umgebung für zwei Jahre an Grundschulen im Emscher-Lippe-Raum abgeordnet. Ebenso wurden Gymnasiallehrkräfte an Grundschulen der Region Münster versetzt.

Die Bezirksregierung begründete die Maßnahme mit einem dringenden Bedarf an Grundschullehrkräften in Städten wie Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen. Die Abordnungen sollten Versorgungslücken schließen, wobei Gymnasiallehrkräfte die von Grundschulen abgezogenen Lehrkräfte ersetzen sollten. Ein Dutzend betroffener Lehrkräfte reichte Klagen und Eilanträge gegen diese Abordnungen beim Verwaltungsgericht Münster ein. Zwei der Eilanträge wurden erfolgreich beschieden.

Das Gericht stellte fest, dass die Abordnungsentscheidungen nicht ermessensfehlerfrei waren. Die Bezirksregierung konnte nicht schlüssig darlegen, dass die benannten Lehrkräfte aufgrund eines dienstlichen Bedarfs ausgewählt wurden. Stattdessen hätte eine Entscheidung auf der Grundlage gleichmäßiger Maßstäbe erfolgen müssen, was nicht der Fall war. Darüber hinaus war das zum Teil angewandte Losverfahren zur Auswahl der Lehrkräfte als nicht sachgerecht eingestuft worden. Dokumentationsmängel in Bezug auf die Durchführung des Losverfahrens wurden ebenfalls festgestellt. Ähnlich lautende Gründe wurden auch bei der Abordnung eines Gymnasiallehrers hervorgebracht. Zudem blieb unklar, nach welchen Kriterien die Auswahl der abzuordnenden Gymnasien und deren Lehrkräfte erfolgte (Verwaltungsgericht Münster, Beschlüsse vom 6.8.2024, 5 L 554/24, 5 L 619/24).

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