Gericht entfernt Polizisten wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit aus dem Dienst

Das Verwaltungsgericht Trier hat am 18. Juli 2024 einen Bundespolizeibeamten wegen einer unerlaubten Nebentätigkeit entlassen. Der Beamte betrieb von 2011 bis 2017 einen privaten Autohandel, teilweise während er krankgemeldet war. Dabei erzielte er jährliche Umsätze von bis zu 2 Millionen Euro.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier stellte fest, dass dies ein schweres Dienstvergehen darstellt, da die Tätigkeit ohne Genehmigung und nicht genehmigungsfähig war. Zudem nutzte der Beamte seine dienstliche Stellung und Telefonnummer für Geschäfte.

Das Gericht sah darin eine Verletzung seiner Gehorsams- und Hingabepflicht sowie eine Schädigung des Ansehens der öffentlichen Verwaltung. Mildernde Umstände wurden nicht festgestellt. Der Beamte kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen. (VG Trier, Urteil v. 18.7.2024, 4 K 732/24.TR)

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