Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Verordnungsentwurf für den Transformationsfonds entwickelt, der den Umbau der Klinikstrukturen unterstützt. Der Leistungsgruppen-Ausschuss, angesiedelt beim Gemeinsamen Bundesausschuss, soll Leistungsgruppen und Qualitätskriterien weiterentwickeln.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach informierte über Fortschritte der Krankenhausreform bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité. Der vom InEK entwickelte Leistungsgruppen-Grouper kategorisiert Behandlungsfälle in 65 Leistungsgruppen. Diese Zuordnung bestimmt das Behandlungsspektrum und die Vorhaltevergütung der Krankenhäuser. Ein 12.000-seitiges Handbuch dazu wird bald veröffentlicht, begleitet von einer Programmieranleitung für Softwarelösungen.
Ab 2026 steht der Transformationsfonds mit 25 Milliarden Euro für strukturverbessernde Vorhaben bereit, kofinanziert durch die Länder. Fördervoraussetzung ist eine Beteiligung der Länder an den Kosten. Fördermittel können sich auf 50 Milliarden Euro summieren und zehren aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Gefördert werden nur Projekte, die die stationäre Versorgung qualitativ verbessern. Zu fördernden Bereiche sind Kapazitätskonzentrationen, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, telemedizinische Netze, Behandlungszentren für seltene Erkrankungen, regionale Krankenhausverbunde, integrierte Notfallstrukturen, Krankenhaus- oder Abteilungsschließungen sowie Ausbildungskapazitätserweiterungen.
Förderanträge sollen unbürokratisch über das Bundesamt für Soziale Sicherung bearbeitet werden, das regelmäßig Informationen dazu veröffentlicht. Förderprojekte dürfen erst ab 1. Juli 2025 starten. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen, Anhörungen sind für Februar 2025 geplant. Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll Empfehlungen für Qualitätskriterien und Leistungsgruppen erstellen, die Grundlage für eine Verordnung des BMG sind. Diese bedarf ebenfalls der Zustimmung des Bundesrats.
Der Ausschuss wird von Bund und Ländern gemeinsam geleitet und umfasst Vertreter der Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer, Hochschulmedizin und Pflegeberufe. Patientenorganisationen und der Medizinische Dienst Bund sind beratend beteiligt. Die Zuordnung der Leistungsgruppen erfolgt durch die Länder, welche die Leistungen unter den gesetzlichen Vorgaben festlegen.