Landkreis Rotenburg nutzt künftig nur weibliche Dienstbezeichnungen in Vorschriften

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) verwendet in seiner internen Verwaltungsvorschrift künftig allein weibliche Dienstbezeichnungen, um die Geschlechtergerechtigkeit zu fördern. Dies betrifft die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Landkreisverwaltung, die ab Anfang Oktober gilt.

Statt des generischen Maskulinums wird nun durchgehend das Femininum verwendet. Landrat Marco Prietz erklärte, die alleinige Verwendung der männlichen Schreibweise bereite ihm im Jahr 2024 Unbehagen. Angesichts der Gleichberechtigungsfortschritte in der Verwaltung, wo drei von vier Dezernaten von Frauen geleitet werden und die Mehrheit der etwa 1100 Beschäftigten weiblich ist, erschien ihm dieser Schritt angebracht.

Prietz betonte, dass nur ein Geschlecht in den Dokumenten genutzt werden soll, um barrierearme und einfache Sprache zu gewährleisten. Ein redaktioneller Hinweis am Anfang der Vorschrift erklärt, dass die weiblichen Bezeichnungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbeziehen. Diese Entscheidung sei ein unkonventioneller Ansatz in der emotional geladenen Gender-Debatte, sagte er.

Ein Instagram-Post dazu erzeugte gemischte Reaktionen, doch innerhalb der Belegschaft seien die Rückmeldungen überwiegend positiv. Der Landesfrauenrat Niedersachsen kritisierte den Vorstoß als unpräzise und plädierte für geschlechtergerechte Sprache, die beide Geschlechter sichtbar macht. Abseits der Dienstanweisung soll sich der Sprachgebrauch in der Behörde jedoch nicht ändern. Im Schriftverkehr und in der Ansprache an Bürgerinnen und Bürger wird die gewünschte Anrede verwendet.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken