1. Einleitung
Wer eine Karriere im Öffentlichen Dienst anstrebt oder bereits in einer staatlichen Institution tätig ist, wird früher oder später mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Düsseldorf in Berührung kommen. Das LBV spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung einer korrekten Gehaltsabrechnung und der rechtlichen sowie administrativen Abwicklung dienstrechtlicher Themen rund um Besoldung, Versorgung und Beihilfe. Doch was genau steckt hinter dieser Behörde, und wie profitieren Beschäftigte im öffentlichen Sektor konkret von ihrer Arbeit?
1.1 Wichtiger Partner für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Das LBV Düsseldorf ist die erste Anlaufstelle für zahlreiche Anliegen von Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten sowie Pensionären in Nordrhein-Westfalen. Es sorgt nicht nur für die pünktliche Auszahlung der Gehälter und Besoldung, sondern bietet auch digitale Services, die den Verwaltungsalltag erleichtern. Gerade für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger im öffentlichen Dienst ist es wichtig, die Aufgaben, Zuständigkeiten und Möglichkeiten dieses Amts zu kennen.
1.2 Warum sich ein genauer Blick lohnt
Ob es um die Wahl der Steuerklasse, Fragen zu Sonderzahlungen oder die Umstellung vom aktiven Dienst in die Pensionierung geht – die Themen rund um die Gehaltsabrechnung im Staatsdienst sind komplex, aber entscheidend. In diesem Artikel beleuchten wir das LBV Düsseldorf als Bindeglied zwischen Behörden und Mitarbeitenden. Wir erklären, wie die Gehaltsabrechnung funktioniert, welche Leistungen das LBV bietet, und wie Sie aktiv Einfluss auf Ihre Abgaben und Bezüge nehmen können.
Unser Ziel: Ihnen Klarheit in einem oft als bürokratisch empfundenen Bereich zu verschaffen – praxisnah, verständlich und mit konkreten Empfehlungen für Ihre berufliche und finanzielle Planung im öffentlichen Dienst.
2. Was ist das LBV Düsseldorf?
Wer im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen arbeitet, begegnet früher oder später dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen, kurz LBV Düsseldorf. Dieses Amt ist nicht nur ein reines Verwaltungsorgan, sondern spielt eine zentrale Rolle in der Arbeitswelt aller Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Tarifbeschäftigten des Landes. Auch Pensionäre und Versorgungsempfänger gehören zum Adressatenkreis. Das LBV ist damit eine der wichtigsten Institutionen, wenn es um Gehaltsabrechnung, Versorgung und andere finanzielle Angelegenheiten im öffentlichen Dienst geht.
2.1 Aufgaben und Zuständigkeiten des LBV Düsseldorf
Das LBV Düsseldorf ist zuständig für die korrekte und fristgerechte Auszahlung von Bezügen im öffentlichen Dienst. Dabei geht es nicht nur um das monatliche Gehalt, sondern auch um zahlreiche weitere Leistungen. Zu den Kernaufgaben zählen:
- Erstellung und Versand von Gehaltsabrechnungen für Landesbedienstete
- Berechnung und Auszahlung von Besoldung, Beihilfe und Versorgung
- Pflege und Verwaltung personenbezogener Daten im Abrechnungsprozess
- Beratung zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung
- Bearbeitung von Anträgen auf Änderungen persönlicher Daten wie Steuerklasse oder Bankverbindung
Mit seiner Arbeit sorgt das LBV Düsseldorf nicht nur für Transparenz und Sicherheit, sondern auch für einen reibungslosen Verwaltungsablauf im komplexen System des öffentlichen Dienstes.
2.2 Für wen ist das LBV relevant?
Das Landesamt betreut hauptsächlich Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen. Daneben nutzen auch kommunale Einrichtungen, Hochschulen sowie bestimmte öffentlich-rechtliche Institutionen die Dienstleistungen des LBV. Für Jobsuchende im öffentlichen Dienst bedeutet das: Wer beim Land NRW arbeitet oder arbeiten möchte, kommt am LBV Düsseldorf nicht vorbei. Es lohnt sich daher, frühzeitig ein Grundverständnis für dessen Aufgaben und Services zu entwickeln – besonders im Hinblick auf Gehaltsfragen und administrative Abläufe.
3. Gehaltsabrechnung: So funktioniert sie im Öffentlichen Dienst
Wer im Öffentlichen Dienst tätig ist, findet in der monatlichen Gehaltsabrechnung weit mehr als nur den Nettobetrag, der auf dem Konto landet. Sie ist ein zentrales Dokument, das Einblick in die Struktur der Bezüge gibt und individuell an die jeweilige Laufbahn, Besoldungsgruppe und Tätigkeit angepasst wird. Für viele Beschäftigte ist die Komplexität zunächst ungewohnt – deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Komponenten der Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst zu verstehen.
3.1 Aufbau und Inhalt der Gehaltsabrechnung
Die Abrechnung besteht in der Regel aus mehreren Bestandteilen, die standardisiert, jedoch abhängig vom Dienstherren und Bundesland leicht variieren können:
- Grundgehalt: Orientiert sich an der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe (z. B. TVöD, TV-L oder Besoldungsordnungen).
- Zulagen: Familienzuschläge, Amts- oder Stellenzulagen und ggf. Erschwerniszuschläge.
- Sachbezüge: Etwa Dienstwohnungen oder Dienstwagen, sofern diese privat genutzt werden.
- Abzüge: Steuern und Sozialabgaben (z. B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenbeiträge bei Angestellten).
3.2 Besonderheiten für Beamte und Tarifbeschäftigte
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da sie in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert sind und keine Rentenbeiträge entrichten. Stattdessen erhalten sie im Ruhestand eine Pension vom Dienstherrn. Tarifbeschäftigte hingegen sind gewöhnlich gesetzlich sozialversichert, was sich deutlich in den Abzügen bemerkbar macht.
3.3 Monatliche Abrechnung durch zentrale Stellen
Im Falle Nordrhein-Westfalens ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Düsseldorf für die Abwicklung zuständig. Es sorgt dafür, dass die Abrechnungen pünktlich, korrekt und digital bereitgestellt werden – insbesondere über das LBV-Portal, in dem alle Unterlagen dauerhaft abrufbar sind.
Ein guter Überblick über die eigene Gehaltsabrechnung erleichtert nicht nur die monatliche Haushaltsplanung, sondern ist auch Grundlage für spätere Entscheidungen – etwa bei Steuerklassenwechseln oder beim Antrag auf Beihilfe.
4. Wichtige Informationen zur Besoldung im öffentlichen Dienst
Die Besoldung im öffentlichen Dienst folgt festen gesetzlichen Vorgaben und ist für viele Beschäftigte ein wesentlicher Faktor bei der Berufswahl. Wer bei Bund, Ländern oder Kommunen angestellt ist, profitiert von einem transparenten Vergütungssystem mit langfristiger Sicherheit, Zulagen und klar definierten Entwicklungsmöglichkeiten. In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen Beamtenbesoldung und Tarifvergütung für Angestellte. Diese beiden Systeme funktionieren unterschiedlich, bieten jedoch jeweils nachvollziehbare Strukturen und viele Vorteile.
4.1 Beamtenbesoldung: Übersicht und Struktur
Für verbeamtete Beschäftigte richtet sich die Bezahlung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) oder den entsprechenden Landesbesoldungsgesetzen. Das System basiert auf Besoldungsgruppen (z. B. A, B, R für Richter) und Stufen, die auf Berufserfahrung und Leistung basieren. Die Höhe der Bezüge wird regelmäßig angepasst und ist öffentlich einsehbar.
Besoldungsgruppe | Typische Berufsgruppe |
---|---|
A 7 – A 9 | Polizeimeister, Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst |
A 10 – A 13 | Lehrer, gehobener Verwaltungsdienst |
A 14 – A 16 | Schulleiter, Amtsleiter |
B1 und höher | Höhere Führungspositionen |
4.2 Tarifvergütung für Angestellte
Angestellte im öffentlichen Dienst werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L) bezahlt. Die Einstufung erfolgt in Entgeltgruppen (EG 1–15) und Erfahrungsstufen, je nach Qualifikation und Berufserfahrung.
- EG 1–5: Einfache Tätigkeiten (z. B. Hausmeister, Reinigung)
- EG 6–9: Verwaltungsangestellte mit abgeschlossener Ausbildung
- EG 10–13: Fachkräfte mit Hochschulausbildung (z. B. Sozialarbeiter, Ingenieure)
- EG 14–15: Leitungspositionen mit hoher Verantwortung
Die Vergütung wird durch Zulagen, Sonderzahlungen und ggf. Leistungsprämien ergänzt. Für Berufseinsteiger ist es sinnvoll, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Gruppe für den angestrebten Job zutrifft.
5. Wie das LBV Düsseldorf bei der Verwaltung hilft
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Düsseldorf ist eine zentrale Anlaufstelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, wenn es um eine reibungslose Verwaltungsabwicklung rund um Entgelt, Besoldung und Versorgung geht. Doch das LBV ist nicht nur für die Gehaltsabrechnung zuständig – es unterstützt auch bei zahlreichen weiteren Verwaltungsprozessen, die für Beschäftigte im Staatsdienst besonders relevant sind.
5.1 Unterstützung in allen Karrierephasen
Ob Berufseinstieg, Versetzung oder Ruhestand – das LBV begleitet Beamtinnen, Beamte sowie Tarifbeschäftigte über alle Stationen hinweg. Dabei übernimmt es die administrative Verantwortung und sorgt für transparente und gesetzeskonforme Abwicklungen von Zahlungen und Ansprüchen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:
- Bearbeitung von Dienstantritts- und Versetzungsformularen
- Berechnung und Auszahlung von Beihilfen sowie Ruhegehalt
- Bereitstellung von Besoldungsnachweisen und Entgelttabellen
- Pflege von Steuer- und Sozialversicherungsdaten
5.2 Digitale Lösungen für moderne Verwaltung
Ein großer Vorteil des LBV Düsseldorf liegt in der konsequenten Digitalisierung seiner Verwaltungsprozesse. Über das LBV-Online-Portal können Beschäftigte:
- Gehalts- und Beihilfebescheide online einsehen
- Änderungen ihrer Bankverbindung oder Steuerklasse elektronisch übermitteln
- Dienstbezogene Anträge schnell und papierlos stellen
Diese digitalen Services ermöglichen einen effizienten Austausch zwischen den Beschäftigten und der Behörde, reduzieren Bearbeitungszeiten und erhöhen die Transparenz in verwaltungstechnischen Abläufen.
5.3 Verlässlicher Partner im Hintergrund
Gerade weil viele Verwaltungsvorgänge im öffentlichen Dienst komplex und gesetzlich reguliert sind, bietet das LBV Düsseldorf mehr als nur technisches Wissen. Die Mitarbeitenden beraten individuell, beantworten Rückfragen zu Zahlbeträgen oder rechtlichen Grundlagen und stehen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung – telefonisch, schriftlich oder über digitale Kanäle.
6. Häufig gestellte Fragen zur Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst
Die Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst unterscheidet sich in einigen Aspekten deutlich von der in der freien Wirtschaft. Gerade Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, wie auch erfahrene Beschäftigte, haben regelmäßig Fragen zu Themen wie Bezügemitteilungen, Entgeltgruppen oder Abzügen. Im Folgenden finden Sie Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen.
6.1 Wie setzt sich mein Gehalt im öffentlichen Dienst zusammen?
Die Zusammensetzung des Gehalts basiert vorrangig auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L für Landesbedienstete) oder auf einer Besoldungsordnung bei Beamten. Die wesentlichen Bestandteile sind:
- Grundentgelt gemäß Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe
- Zulagen, z. B. für Schichtdienst, Erschwernis oder Familienstand
- Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, ggf. Leistungsprämien)
- Steuerliche und soziale Abzüge wie Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
6.2 Was ist eine Entgeltgruppe – und wie werde ich eingestuft?
Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der Art der Tätigkeit und den geforderten Qualifikationen. Sie ist im TVöD oder TV-L festgelegt. In der Regel erfolgt die Eingruppierung durch die Personalstelle beim Einstellungsvorgang. Höhergruppierungen können mit zunehmender Verantwortung oder durch Fortbildungen möglich sein.
6.3 Wann erfolgt die Gehaltszahlung?
Tarifbeschäftigte erhalten ihr Gehalt normalerweise am letzten Bankarbeitstag eines Monats. Für Beamte erfolgt die Besoldung meist am ersten Werktag des Folgemonats. Das LBV Düsseldorf gibt diese Zahlungen zuverlässig frei, sodass sie pünktlich auf dem Konto eingehen.
6.4 Wo kann ich meine Gehaltsabrechnung einsehen?
Beschäftigte im öffentlichen Dienst in NRW können ihre Bezügemitteilungen online über das Portal FIN (Fachverfahren Internet) des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) einsehen. Eine einmalige Registrierung ist hierfür erforderlich.
7. Online-Services und Portale für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
Die Digitalisierung macht auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt. Gerade für Beschäftigte in Behörden, Verwaltungen und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen bietet das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Düsseldorf eine Reihe praktischer Online-Services, die Verwaltungsprozesse vereinfachen und den Zugriff auf persönliche Informationen deutlich erleichtern.
7.1 Das LBV-Online-Portal: Zentrale Anlaufstelle für Gehaltsabrechnungen und mehr
Das LBV-Online-Portal ist die zentrale digitale Plattform für aktive und ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in NRW. Nach einmaliger Registrierung mit einem persönlichen Aktivierungscode erhalten Nutzer sicheren Zugang zu zahlreichen Funktionen. Dazu zählen unter anderem:
- Einsehen und Herunterladen der monatlichen Bezügemitteilungen
- Übersicht über Lohnsteuerbescheinigungen und Renteninformationen
- Verwaltung persönlicher Daten wie Bankverbindung oder Steuerklasse
Das Portal ist rund um die Uhr erreichbar und ermöglicht es, viele Anliegen ohne Wartezeiten oder Postversand zu erledigen. Besonders in Zeiten flexibler Arbeitsmodelle wie Homeoffice ist dieser Service ein echter Vorteil.
7.2 Weitere nützliche Plattformen
Ergänzend zum LBV-Portal gibt es weitere digitale Angebote, von denen Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren können:
- ELSTER – zur digitalen Steuererklärung und Verwaltung steuerlicher Daten
- Beihilfe NRW – für Anträge und Informationen rund um Beihilfeleistungen
- Landesweite E-Mail-Postfächer und Dokumentenmanagementsysteme (je nach Dienststelle)
Diese Plattformen sind oft miteinander vernetzt, sodass Informationen sicher ausgetauscht und Prozesse durchgängig digital abgewickelt werden können.
7.3 Sicherheit und Datenschutz
Alle Online-Angebote des LBV Düsseldorf unterliegen strengen Sicherheitsstandards und Datenschutzrichtlinien. Die Authentifizierung erfolgt in der Regel über ein Zwei-Faktor-Verfahren. So bleibt Ihre Privatsphäre auch im digitalen Raum bestens geschützt.
8. Tipps zur Optimierung von Steuerklasse und Abzügen
Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, sollte sich nicht nur auf die pünktliche Gehaltsabrechnung durch das LBV Düsseldorf verlassen, sondern auch aktiv daran arbeiten, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Durchdachte Entscheidungen bei Steuerklasse und Abzügen können dazu beitragen, monatlich mehr Netto vom Brutto sowie langfristige finanzielle Vorteile zu erzielen.
8.1 Die passende Steuerklasse wählen
Die Wahl der richtigen Steuerklasse hat einen spürbaren Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen. Je nach Lebenssituation – ob ledig, verheiratet oder alleinerziehend – fällt die passende Klasse unterschiedlich aus:
- Klasse I: Für Ledige, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinder
- Klasse II: Für Alleinerziehende mit Kind(ern)
- Klasse III: Für Verheiratete, deren Partner weniger oder gar kein Einkommen hat
- Klasse IV: Für verheiratete Paare mit ähnlich hohem Einkommen
- Klasse IV mit Faktor: Für eine gerechtere Verteilung der Abzüge bei ähnlichen Einkommen
- Klasse V: Ergänzt Klasse III bei deutlich niedrigerem Einkommen eines Partners
Ein Wechsel der Steuerklasse ist einmal jährlich möglich und kann über das zuständige Finanzamt beantragt werden.
8.2 Steuerfreibeträge gezielt nutzen
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können beim LBV Düsseldorf einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen, z. B. für Werbungskosten, Pendlerpauschale oder doppelte Haushaltsführung. Dies reduziert die monatliche Steuerlast und erhöht das Nettogehalt direkt.
8.3 Soziale Abzüge verstehen und überprüfen
Die gesetzlich geregelten Sozialabgaben wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind standardisiert. Dennoch lohnt sich ein prüfender Blick auf mögliche Zusatzabzüge oder freiwillige Leistungen.
8.4 Fazit: Beratung kann sich lohnen
Gerade bei komplexeren Lebenssituationen ist eine steuerliche Beratung – sei es durch Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater – ratsam. So lässt sich sicherstellen, dass alle Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und unnötige Abzüge vermieden werden.
9. Kontaktmöglichkeiten und Support des LBV Düsseldorf
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Düsseldorf ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Gehalt, Besoldung und Versorgung im öffentlichen Dienst NRW. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet – sei es als tariflich Beschäftigte oder verbeamtete Person – kommt meist früher oder später mit dem LBV in Berührung. Dabei ist es wichtig zu wissen, an wen man sich bei konkreten Fragen wenden kann.
9.1 So erreichen Sie das LBV Düsseldorf
Das LBV bietet verschiedene Kontaktwege, um Ihnen möglichst effiziente und direkte Unterstützung bieten zu können. Hier sind die wichtigsten Optionen im Überblick:
- Telefonischer Service: Über die zentrale Rufnummer 0211 6023-06 erreichen Sie die Service-Hotline des LBV zu allgemeinen Fragen. Die Mitarbeiter stehen in der Regel werktags für Rückfragen zur Verfügung.
- Kontaktformular & E-Mail: Für schriftliche Anliegen empfiehlt sich die Nutzung des Kontaktformulars auf der offiziellen Website oder die direkte E-Mail an lbv@lbv.nrw.de.
- Postanschrift: Wer wichtige Unterlagen einreichen muss, kann dies per Briefpost tun. Die Adresse lautet: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, 40192 Düsseldorf.
- Fax: Auch Faxkommunikation ist weiterhin möglich unter der Nummer 0211 6023-1999.
9.2 Persönlicher Kontakt und Terminvereinbarung
Wenn ein persönliches Gespräch nötig ist – etwa bei besonders komplexen Anliegen zur Versorgung oder individuellen Besoldungsfragen – kann ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart werden. Dies erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail. Dabei ist zu beachten, dass das LBV keine offenen Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung anbietet.
9.3 Orientierungshilfe auf der Website
Die Website des LBV bietet eine klar strukturierte Übersicht über Zuständigkeiten und Ansprechpartner, sortiert nach Beschäftigtengruppen (z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Polizei, Verwaltung). So finden Sie schnell den richtigen Kontakt:
Beschäftigtengruppe | Zuständiger Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Lehrerinnen und Lehrer | Dezernat 21 | lehrende@lbv.nrw.de |
Polizeibeamtinnen und -beamte | Dezernat 23 | polizei@lbv.nrw.de |
Allgemeine Verwaltung | Dezernat 11 | Verwaltung@lbv.nrw.de |
Ob über Telefon, E-Mail oder durch die nutzerfreundlichen Online-Services: Das LBV Düsseldorf legt Wert auf eine transparente und serviceorientierte Kommunikation. Wer also beim Thema Gehalt, Abrechnung oder Besoldung nicht weiterweiß, findet hier kompetente Unterstützung.
10. Fazit
10.1 Zusammenfassung und Ausblick
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV Düsseldorf) ist für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein zentraler Partner, wenn es um die Themen Gehaltsabrechnung, Auszahlung, Versorgung und administrative Belange rund um die Besoldung geht. Der moderne öffentliche Dienst lebt von effizienter Verwaltung und klaren Kommunikationsstrukturen – das LBV übernimmt dabei eine entscheidende Rolle.
Mit dem wachsenden Anspruch an digitale Services und transparente Prozesse hat sich das LBV Düsseldorf erfolgreich als digitale Drehscheibe für Personal- und Besoldungsfragen etabliert. Insbesondere durch die nutzerfreundlichen Online-Portale, wie etwa Bezügemitteilungen online (BMO), erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit unkomplizierten Zugriff auf ihre Daten. Damit leistet das Amt nicht nur Pionierarbeit in Sachen E-Government, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Selbstständigkeit der Beschäftigten.
10.2 Wichtig für Bewerberinnen und Bewerber
Wer sich für eine Karriere im öffentlichen Dienst interessiert, sollte sich frühzeitig mit Themen wie Gehaltsstruktur, Besoldungsgruppen sowie steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Das LBV begleitet Beschäftigte nicht nur automatisiert durch den monatlichen Abrechnungsprozess, sondern bietet auch umfassende Beratungsmöglichkeiten an.
Typische Vorteile, die der öffentliche Dienst in Verbindung mit dem LBV Düsseldorf bietet:
- Planbare und transparente Gehaltsentwicklung gemäß Tarifvertrag oder Besoldungsordnung
- Digitale Services zur Eigenverwaltung wichtiger Personalunterlagen
- Kompetenter Support zu steuerlichen Änderungen, Abzügen und Familienzuschlägen
- Langfristige Sicherheit in Bezug auf Pension und Versorgung
10.3 Fazit für die berufliche Zukunft
Ob Berufseinsteiger, Quereinsteiger oder erfahrene Fachkraft – wer im öffentlichen Dienst tätig ist oder eine Stelle anstrebt, kann sich auf die strukturierte und zuverlässige Unterstützung des LBV Düsseldorf verlassen. Gerade in einem oft als bürokratisch wahrgenommenen Arbeitsumfeld zeigt das LBV, dass moderne Verwaltung auch digital effizient und serviceorientiert sein kann. Eine ideale Voraussetzung für alle, die Stabilität und Entwicklungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst miteinander verbinden wollen.