Mögliche Verfassungswidrigkeit der Beamtenvergütung in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2012 bis 2021

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat beschlossen, zwei Gerichtsverfahren zu einem strittigen Thema über Beamtenbesoldungen in Rheinland-Pfalz an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten.

Die strittige Frage dreht sich um die Verfassungskonformität der sogenannten ‚Alimentation‘ – der Vergütung staatlicher Angestellter – in den vergangenen neun Jahren (2012-2021). Anders ausgedrückt, es wird untersucht, ob die Beamtengehälter der Besoldungsgruppen A7 und A8 während dieser Zeitspanne verfassungsgemäß waren.

Die Kläger sind zwei Berufsfeuerwehrbeamte aus Koblenz, sie behaupten, dass ihre Vergütung verfassungswidrig niedrig bemessen war, daher haben sie Widerspruch gegen die Gehaltszahlung eingelegt und beantragt, gemäß ihren Amtsanforderungen vergütet zu werden. Das Verwaltungsgericht hat die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, was laut Grundgesetz vorgesehen ist, wenn ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält.

Darüber hinaus wird argumentiert, dass das ‚Mindestabstandsgebot‘ missachtet wurde, gemäß dem der qualitative Unterschied zwischen der staatlichen Grundsicherung und der Vergütung für berufstätige Beamte mindestens 15 % betragen sollte. Laut den Richtern in Koblenz wurde dieses Gebot während der umstrittenen Jahre verletzt. Der Fall wird nun vom Bundesverfassungsgericht entschieden.

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