Neue Regelungen zur Besoldungsanpassung für Landesbeamte: Ein Überblick

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) wurden am 9. Dezember 2023 Vereinbarungen über erhöhte Entgelte zwischen 8 und 16 Prozent sowie eine Inflationsausgleichsprämie getroffen.

Die Entgelte steigen in zwei Schritten: Ab 1. November 2024 um 200 Euro und ab 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent, mindestens jedoch auf 340 Euro. Es wird eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro gezahlt, zunächst 1.800 Euro im Dezember 2023 und dann in zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 je 120 Euro.

Baden-Württemberg überträgt diese Anpassungen systemgerecht auf Beamte, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger, die ebenfalls 1.800 Euro als Einmalzahlung und monatlich 120 Euro für zehn Monate erhalten. Die Besoldungen werden im November 2024 um 3,6 Prozent und im Februar 2025 um 5,6 Prozent angehoben.

Bayern plant eine gesetzliche Umsetzung im Landtag, mit einer Inflationsausgleichszahlung von 1.800 Euro und monatlichen 120 Euro für zehn Monate. Die Besoldung steigt zudem um 4,76 Prozent ab November 2024 und um 5,5 Prozent ab Februar 2025.

In Berlin wurde das gesetzliche Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Beamte erhalten rückwirkend 1.800 Euro für Dezember 2023 und monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024.

Brandenburg hat ein ähnliches Gesetz beschlossen, das Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 1.800 Euro für Dezember 2023 und 120 Euro monatlich für zehn Monate vorsieht.

Bremen hat ebenfalls ähnliche Regelungen mit Einmal- und monatlichen Zahlungen.

Hamburg hat die Inflationsausgleichszahlungen gesetzlich umgesetzt mit 1.800 Euro Einmalzahlung und monatlich 120 Euro.

In Hessen wurden für die Beschäftigten des Landes ab Februar 2025 eine Gehaltserhöhung von 200 Euro und ab August 2025 eine weitere von 5,5 Prozent vereinbart.

Mecklenburg-Vorpommern plant eine Übernahme der Tarifbeschlüsse für Beamte, einschließlich einer Sonderzahlung von 3.000 Euro.

Niedersachsen hat entsprechende Gesetze verabschiedet, mit Einmalzahlungen und monatlichen Sonderzahlungen sowie schrittweisen Erhöhungen der Besoldungen.

Nordrhein-Westfalen überträgt das Tarifergebnis 1:1 auf Beamte, mit Sonderzahlungen und Gehaltserhöhungen.

In Rheinland-Pfalz wird per Landesgesetz das Tarifergebnis auf Besoldung und Versorgung übertragen.

Thüringen hat eine gesetzliche Regelung zur Übertragung der Tarifbeschlüsse auf Beamte und Richter eingeführt.

Diese Regelungen sind Teil umfassender Maßnahmen zur Anpassung der Besoldung in jedem Bundesland, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.

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