Nordrhein-Westfalen erhöht Rentenalter für Feuerwehrleute auf 61 Jahre

Die nordrhein-westfälischen Regierungsparteien CDU und Grüne haben beschlossen, das Rentenalter für Feuerwehrleute von 60 auf 61 Jahre anzuheben.

Ursprünglich war eine Erhöhung auf 62 Jahre geplant, stieß jedoch auf starken Widerstand, insbesondere von Gewerkschaften und Sachverständigen. Am Dienstag einigten sich CDU und Grüne auf einen Kompromiss, der das Rentenalter um ein Jahr erhöht.

Die schrittweise Anhebung betrifft die Jahrgänge 1968 bis 1970, während die Jahrgänge 1966 und 1967 noch ausgenommen sind. Für Personen, die 1971 oder später geboren wurden, gilt künftig das Rentenalter von 61 Jahren.

Julia Höller, innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, betonte, dass angesichts der besonderen Gefahren und körperlichen Belastungen für Feuerwehrleute eine frühere Pensionierung angemessen sei. Sie erklärte, dass die Anhebung des Rentenalters vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels vertretbar sei.

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