Ein optimiertes Forderungsmanagement in der kommunalen Verwaltung zielt darauf ab, Prozesse effizient zu gestalten und alle beteiligten Organisationseinheiten in die Verwaltung von Forderungen einzubeziehen. Dies reicht von der Entstehung der Forderung bis hin zur Realisierung oder der Anpassung durch Abschreibung. Auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden sowie das Outsourcing von Teilaufgaben werden in Betracht gezogen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Darstellung von Forderungen in kommunalen Bilanzen finden sich in den Gemeindehaushaltsverordnungen der Bundesländer. Forderungen werden auf der Aktivseite als Teil des Umlaufvermögens dargestellt. Die Kommunen berücksichtigen dabei eine Mindestgliederung entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Länder. Öffentlich-rechtliche Forderungen bilden den größten Teil der kommunalen Forderungen. Privatrechtlichen Forderungen liegen private Rechtsverhältnisse zugrunde, während sonstige Vermögensgegenstände als Sammelposten für Vertragsforderungen dienen, die anderweitig nicht zuordenbar sind.
Neben der Bilanz ist eine Forderungsübersicht, auch als Forderungsspiegel bezeichnet, zu erstellen. Diese Übersicht wird als Anlage zum Anhang aufgestellt und spiegelt die gleiche Gliederung wie die Bilanz wider. Sie ist oftmals durch die Muster zur Haushaltswirtschaft der Bundesländer verbindlich vorgegeben. Bei der Bewertung von Forderungen sind allgemeine und spezielle Bewertungsvorschriften zu beachten.