Thüringens Kommunen kämpfen gegen zunehmenden Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel belastet zunehmend die Stadtverwaltungen in Thüringen. Christian Bettels von der Stadtverwaltung Altenburg beschreibt die Lage als angespannt, insbesondere aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle. Altenburg kämpft derzeit mit elf unbesetzten Stellen, und es wird erwartet, dass der Personalbedarf durch das Ausscheiden älterer Mitarbeiter steigt.

Auch andere Städte wie Jena, Gera, Erfurt, Suhl und Eisenach haben ähnliche Probleme, besonders bei hoch spezialisiertem Personal in Bereichen wie Hochbau, Soziales, IT und Feuerwehr.

In Eisenach gibt es ebenfalls elf unbesetzte Stellen, und die Bewerberzahlen sind rückläufig. Trotz dieser Schwierigkeiten wurden dort fast alle Positionen besetzt, ohne gravierende Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten der Verwaltung.

Suhl hatte in einigen Fällen zwei bis drei Bewerbungsrunden nötig, um geeignetes Personal zu finden, insbesondere für den mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst. Hier sind derzeit rund 16 Vollzeitäquivalente offen. Um mehr Bewerbungen zu generieren, bieten die Verwaltungen verschiedene Anreize wie Job-Tickets, Fahrräder, finanzielle Anreize und Home-Office-Möglichkeiten.

Die Stadtverwaltung Erfurt ist trotz der Fachkräftemangellage weiterhin arbeitsfähig, aber der Mangel an Spezialisten, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes stark gefragt sind, ist besonders spürbar. Ein Beispiel ist der unbesetzte Sachgebietsleiter für Unix-Betriebssysteme.

In Gera sind derzeit 188 Positionen unbesetzt, was etwa einem Fünftel der Stellen entspricht. Ein kürzlich aufgehobener Einstellungsstopp aufgrund der Haushaltslage hatte die Situation verschärft. Bürger müssen daher bis Oktober auf einen Termin im Bürgerservice warten.

Jena hat mit 40 offenen Stellen ebenfalls erhebliche Engpässe, vor allem im sozialen Bereich und der Wohngeldstelle. Während der Bürgerservice funktioniere, gibt es längere Wartezeiten in der Fahrerlaubnisbehörde und im Standesamt. Besonders gravierend ist die Situation in der Staatsangehörigkeitsbehörde, wo die Wartezeit bis zu 14 Monate beträgt.

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