Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgeschlagen, der das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren soll. Die Reform soll vorteilhaftere Arbeits- und Karrierebedingungen für Wissenschaftler in den frühen Karrierestadien schaffen und die Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben verbessern.
Die erwarteten Änderungen durch den vorliegenden Gesetzentwurf beinhalten die Einführung von Mindestlaufzeiten für Verträge, bevorzugte Befristung für Qualifizierung gegenüber Drittmittelbefristung und eine Reduzierung der maximalen Befristungsdauer nach der Promotion auf vier Jahre, unter anderem. Trotz dieser Verbesserungen, gab es Kritik von Gewerkschaften und anderen Interessengruppen, die argumentieren, dass die vorgeschlagenen Änderungen das Leben von Post-Doktoranden schwieriger machen könnten. Einige schlagen vor, dass Promotionsstudenten Vertragslaufzeiten gegeben werden sollten, die ihrer tatsächlichen Promotionszeit entsprechen, und dass befristete Beschäftigungen nach Abschluss der Promotion nur gerechtfertigt sind, wenn eine verbindliche Zusage für eine entfristete Anstellung vorliegt.
Der Bundesrat unterstützt die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion, schlägt aber vor, die maximale Befristungsdauer bei sechs Jahren zu belassen, anstatt sie auf vier Jahre zu kürzen. Noch steht eine Entscheidung des Bundestages aus und Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens sind nicht ausgeschlossen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist sechs Monate nach dessen Verkündung vorgesehen.