Für Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst stehen zum Jahreswechsel 2024-2025 zahlreiche Neuerungen bevor. Ab dem 1. Januar 2025 gelten Formerleichterungen, die die Personalarbeit betreffen. Zudem wird der Mindestlohn für Auszubildende angehoben. Der allgemeine Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro.
Arbeitgeber müssen auch auf die aushangpflichtigen Gesetze achten, die sich 2025 ändern werden. Im Bereich der Urlaubsregelungen ist die Übertragung und der Verfall von Urlaubsansprüchen wichtig, ebenso die Regelungen zur Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L.
Auch die Krankmeldepflichten im öffentlichen Dienst sind relevant. In der TVöD-Tarifrunde 2025 äußern die Gewerkschaften ihre Forderungen.
Bezüglich der Lohnsteuer gibt es im Jahr 2025 neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten sowie Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen, die im Dezember 2024 und Januar 2025 relevant werden. Lohnsteuerliche Änderungen werden durch das Jahressteuergesetz 2024 eingeführt.
In der Sozialversicherung wird ab 2025 ein erweitertes Verfahren für elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingeführt, was zusätzlichen Mehraufwand bedeutet.
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs treten ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Beitragssätze zur Sozialversicherung für 2025 sind festgelegt. Eine wesentliche Änderung ist das Entfallen der Rechtskreistrennung für Meldungen ab 2025. Zudem sind die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen und die Beitragsbemessungsgrenze 2025 zu beachten.