Wichtige Sozial- und Arbeitspolitik-Änderungen ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 treten zahlreiche Änderungen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Sozialversicherung und Digitalisierung in Kraft. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation für Bürgergeldempfänger wird in das Sozialgesetzbuch III überführt. Jobcenter verweisen Betroffene an die Arbeitsagenturen, die die Beratung und Finanzierung dieser Maßnahmen übernehmen. Die Jobcenter-App, ab dem 14. Januar 2025 verfügbar, ermöglicht es Bürgern, Anträge zu stellen, Unterlagen hochzuladen und Termine zu vereinbaren.

Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung verbleibt bei 2,6 Prozent, die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt ebenfalls unverändert, während das Renteneintrittsalter auf 66 Jahre und 2 Monate für den Jahrgang 1959 ansteigt. Die Künstlersozialversicherung bleibt bei einem Abgabesatz von 5,0 Prozent, aber die Bagatellgrenze für die Abgabe erhöht sich. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind umfassende Rechengrößen-Änderungen festgelegt, und der Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung steigt.

Auch die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte wird erhöht. Zum Bürokratieabbau bringt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinfachung im Arbeitsrecht sowie eine zentrale Vollmachtsdatenbank bis 2028. Die Digitale Rentenübersicht erweitert sich erheblich, mit mehr als 700 teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen. Die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, steigt. Neue Sozialleistungen für Asylbewerber treten ebenfalls in Kraft. International plant Deutschland eine arbeits- und sozialpolitische Zusammenarbeit mit Indien, den USA und Kanada, insbesondere im Bereich KI und Arbeitsschutz.

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