Tarifverträge im Öffentlichen Dienst

Die Arbeitsbedingungen für einen Großteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland werden durch Tarifverträge geregelt. Diese Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD) gelten für Arbeitnehmer bei Bund, Ländern und Kommunen sowie anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand.

Wer fällt unter die TVöD-Tarifverträge? Geltungsbereich sind Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Kommunen und vieler öffentlicher Einrichtungen. Konkret gehören dazu beispielsweise Universitäten, Rundfunkanstalten, Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und Entsorgungsbetriebe. Beamte, Richter und Soldaten sind nicht erfasst.

Auf Arbeitgeberseite sitzen bei den Tarifverhandlungen der Bund, die Bundesländer und die kommunalen Arbeitgeberverbände am Tisch. Die Arbeitnehmerseite wird von den Gewerkschaften Verdi und Beamtenbund vertreten. In der Regel werden die Tarifverträge für zwei Jahre abgeschlossen. Dabei einigen sich die Tarifpartner auf Regelungen zu Löhnen, Arbeitszeit und weiteren wichtigen Punkten. Wichtig: Für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen gibt es einen Tarifvertrag, für Landesbeschäftigte einen eigenen.

Kernpunkte der TVöD-Tarifverträge im Überblick:

  • Vergütung nach Entgeltgruppen, die sich an Tätigkeiten und Berufserfahrung orientieren. Die Bezahlung ist gruppiert in verschiedene Entgeltgruppen und -stufen. Hinzu kommen Leistungszulagen. Alle zwei Jahre werden die Gehälter angepasst.
  • Regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 (West) oder 40 Stunden (Ost) pro Woche je nach Bundesland
  • Mindesturlaub von 26 Tagen, steigt mit Lebensalter. Zusätzlicher Bildungsurlaub ist möglich.
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Jahressonderzahlung
  • Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
  • Gesetzliche Kündigungsfristen und eingeschränkte Befristungen, also befristete Verträge nur in Ausnahmen.
  • Mitbestimmung der Personalvertretung, d.h. bei personellen und sozialen Themen müssen die Personalvertretungen einbezogen werden.

Ziel der einheitlichen Tarifverträge ist es, vergleichbare und sozial ausgewogene Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu schaffen. Im Vergleich zu einzelnen Haustarifverträgen haben die TVöD den Vorteil, dass sie für viele Einrichtungen gleichermaßen gelten. Durch die regelmäßigen Anpassungen in den Tarifverhandlungen bleiben die Konditionen zudem auf aktuellem Stand. Damit sind die TVöD ein wichtiger Eckpfeiler für den Arbeitsmarkt öffentlicher Bediensteter in Deutschland.

Die folgende Matrix gibt eine kurze Übersicht zu den Tarifverträgen im Einzelnen. Um Details zum Tarifvertrag und insbesondere die jeweilt geltenden Taruftabelle/Entgelttabellen anzuzeigen, klicken Sie bitte auf „weitere Details und Tariftabelle“.

TV-Autobahn

Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für die Angestellten der Autobahn GmbH des Bundes, die seit 2021 für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Verwaltung der Autobahnen in Deutschland zuständig ist.

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TVÖD Bund

Der Tarifvertrag TV-Bund definiert die Arbeitsverhältnisse der Angestellten im öffentlichen Dienst des Bundes, also beispielsweise in Institutionen wie dem deutschen Bundestag oder in Bundesministerien.

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TV-L

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, kurz TV-L, stellt die arbeitsrechtliche Grundlage für zahlreiche Angestellte der deutschen Bundesländer dar.

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TVÖD-P

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Bereich Pflege, besser bekannt als TVöD-P, spezialisiert sich auf die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals in öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik.

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TVÖD-S

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst, abgekürzt TVöD-S, regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in sozialen und pädagogischen Berufen bei kommunalen Arbeitgebern.

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TVÖD-SuE

Der Tarifvertrag TVöD-SuE steht für den Bereich "Sozial- und Erziehungsdienst" des Tarifvertrags für den öff. Dienst und gilt speziell für Beschäftigte in sozialpädagogischen und erzieherischen Berufen bei kommunalen Arbeitgebern.

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TV-V

Dieser Tarifvertrag bezieht sich auf den Verwaltungsdienst im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst und deckt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in Verwaltungspositionen bei kommunalen Arbeitgebern ab.

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TVÖD-VKA

Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die bei kommunalen Arbeitgebern angestellt sind.

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TVÖD-BT

Der Tarifvertrag Besondere Teile (BT) enthält spezifische Regelungen für Angestellte im Bereich Entsorgung (TVÖD BT-E), an Flughäfen (TVÖD BT-F) und in der Verwaltung (TVÖD BT-V). Die Entgelttabelle VKA findet hier Anwendung.

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TV-N

Der Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) regelt die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für Beschäftigte in kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Deutschland.

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TV-Ärzte (Unikliniken)

Für angestellte Ärzte an deutschen Universitätskliniken gilt eine spezielle Tariftabelle.

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TV-Ärzte (Krankenhäuser)

Für angestellte Ärzte an deutschen kommunalen Krankenhäusern gilt eine spezielle Tariftabelle.

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