TVÖD Bund

Entgelttabelle Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst (Bund)

Tariftabelle gültig ab 1. März 2024 (monatlich in Euro) für Angestellte beim Bund.

Alle Angaben ohne Gewähr.

GrundentgeltEntwicklungsstufen
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
155.504,005.863,926.265,406.813,497.377,297.748,20
145.003,845.329,755.755,376.227,686.754,167.132,13
134.628,764.985,955.392,575.834,046.353,536.635,44
124.170,324.581,345.061,675.594,636.220,016.516,74
114.032,384.410,414.765,625.151,015.678,445.975,19
103.895,334.191,534.528,254.893,445.300,105.433,63
9c3.757,214.013,804.334,084.683,045.061,385.182,84
9b3.619,093.736,324.029,914.352,064.706,635.003,35
9a3.480,973.699,683.759,843.963,164.335,694.483,10
83.281,443.486,593.628,683.770,543.922,693.995,85
73.095,233.331,583.472,383.614,473.748,493.820,45
63.042,043.236,553.372,943.507,923.640,493.708,02
52.928,993.117,673.245,113.380,063.505,473.570,28
42.802,622.993,553.153,753.253,483.353,203.411,60
32.762,692.968,023.017,993.132,213.217,923.296,43
22.582,162.784,282.834,672.906,583.064,633.229,97
12.355,522.388,862.430,552.469,422.569,47

Die Eingruppierung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt anhand der Entgeltgruppen (EG) des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes. Die Zuordnung zu einer spezifischen Entgeltgruppe orientiert sich an den für die auszuübende Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen, wobei eine höhere Nummerierung der Entgeltgruppe mit gestiegenen Anforderungen an Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz einhergeht.

Innerhalb jeder Entgeltgruppe erfolgt eine weitere Differenzierung durch die Zuordnung zu Entgeltstufen, die sich an der einschlägigen Berufserfahrung in der jeweiligen Position bemessen. Ein Aufstieg in eine höhere Stufe vollzieht sich in der Regel nach festgelegten Zeitintervallen. Neueinsteiger ohne vorherige Berufserfahrung beginnen grundsätzlich auf Stufe 1, während bei Vorliegen einschlägiger Erfahrung, auch aus dem privatwirtschaftlichen Sektor, eine Eingruppierung in eine höhere Stufe, üblicherweise Stufe 2 oder 3, vorgenommen werden kann.

Der jährliche Urlaubsanspruch beläuft sich bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage auf 30 Arbeitstage, wobei sich dieser Anspruch bei abweichender Arbeitszeitverteilung entsprechend erhöht oder verringert. Beschäftigte in Schichtarbeit haben Anrecht auf zusätzliche Urlaubstage.

Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit für Bundesbeschäftigte beträgt, exklusive Pausen, im Durchschnitt 39 Stunden.

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, umgangssprachlich auch als Weihnachtsgeld bezeichnet. Die Höhe dieser Zahlung orientiert sich an der Entgeltgruppe und beträgt in den Gruppen 1 bis 8 neunzig Prozent, in den Gruppen 9a bis 12 achtzig Prozent und in den Gruppen 13 bis 15 sechzig Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli, August und September.