TV-L: Was der Tarifvertrag für Angestellte der Länder bedeutet

1. Einleitung

Wer eine berufliche Zukunft im Öffentlichen Dienst anstrebt, stößt früher oder später auf den Begriff „TV-L“. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder regelt die Arbeitsbedingungen für zahlreiche Beschäftigte in staatlichen Institutionen – von der Landesverwaltung über Hochschulen bis hin zu bestimmten Einrichtungen des Bildungs- und Gesundheitswesens. Doch was genau steckt dahinter, und was bedeutet das konkret für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Während der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen (TVöD) häufig im Fokus steht, ist der TV-L für viele Landesbeschäftigte mindestens genauso relevant. Ob als Sachbearbeiterin in einer Landesbehörde, wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität oder Pädagoge an einer Landesschule – der TV-L bestimmt zentrale Aspekte des Arbeitsverhältnisses, darunter Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsschutz.

Gerade für Berufseinsteiger oder Quereinsteiger, die sich für den Öffentlichen Dienst auf Landesebene interessieren, ist es wichtig zu wissen:

  • Wie ist das Gehalt bei einer Tätigkeit nach TV-L geregelt?
  • Welche Eingruppierung ist zu erwarten, und wie entwickelt sich diese über die Jahre?
  • Wie sehen Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Sonderregelungen aus?
  • Inwiefern unterscheidet sich der TV-L vom TVöD?

Dieser Artikel gibt einen kompakten, aber fundierten Überblick über die wichtigsten Regelungen und Hintergründe des TV-L. Ziel ist es, Bewerbenden und Beschäftigten im Landesdienst Klarheit über ihre Rechte und Optionen zu verschaffen – damit Sie gut informiert in einen sicheren und zugleich attraktiven Karriereweg im Öffentlichen Dienst starten können.

2. Was ist der TV-L? – Definition und Grundzüge des Tarifvertrags

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt seit dem 1. November 2006 die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten, die bei den Bundesländern (mit Ausnahme von Hessen) angestellt sind. Er ist das Pendant zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der insbesondere für Angestellte des Bundes und der Kommunen gilt. Wer also in den Landesdienst einsteigen möchte – etwa als Verwaltungsfachangestellte*r, Lehrkraft oder Techniker*in – unterliegt in der Regel den Bestimmungen des TV-L.

2.1 Ziel und Geltungsbereich

Der TV-L wurde eingeführt, um die Vielzahl alter Tarifverträge zu vereinheitlichen und zeitgemäße, transparente Regelungen für die Arbeitswelt des öffentlichen Landesdienstes zu schaffen. Er gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen, die vom jeweiligen Bundesland getragen werden – darunter Schulen, Universitäten, Gerichte, Verwaltungen und Landesbehörden.

Ausgenommen sind dabei Beamt*innen sowie Beschäftigte im Bereich der Kirchen, da sie eigenen Regelwerken unterliegen.

2.2 Was der TV-L regelt

Der Tarifvertrag umfasst eine Vielzahl von Regelungsbereichen, auf die Bewerber*innen bereits vor Arbeitsantritt achten sollten. Zu den zentralen Themen gehören:

  • Vergütung und Gehaltsgruppen (inkl. möglicher Stufenaufstiege)
  • Arbeitszeitmodelle und wöchentliche Arbeitsstunden
  • Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen
  • Kündigungsfristen und Beschäftigungsschutz
  • Zulagen und Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Pflegepersonal, Lehrkräfte)

Durch den TV-L profitieren Angestellte von einer hohen Arbeitsplatzsicherheit, einem transparenten Gehaltsaufbau und fair geregelten Arbeitsbedingungen. Für viele ist er daher ein starkes Argument, sich bewusst für eine Karriere im öffentlichen Dienst der Länder zu entscheiden.

3. Vergütungsstruktur im TV-L – So sind die Gehälter geregelt

Wer sich für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst der Länder interessiert, trifft mit dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) auf eine einheitliche und transparente Vergütungsstruktur. Hier orientiert sich das Gehalt nicht an individuellem Verhandlungsgeschick, sondern an objektiven Kriterien wie Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeitsbereich. Das macht die Gehaltsentwicklung planbarer und nachvollziehbar – ein klarer Vorteil für Bewerberinnen und Bewerber, die auf Stabilität und langfristige Perspektiven setzen.

3.1 Aufbau der Entgelttabelle

Die zentrale Grundlage für das Gehalt bildet die TV-L-Entgelttabelle, die jährlich von den Tarifparteien neu verhandelt werden kann. Sie ist in sogenannte Entgeltgruppen (E 1 bis E 15) und Erfahrungsstufen unterteilt. Je höher die Gruppe und je fortgeschrittener die Stufe, desto höher fällt das Gehalt aus.

EntgeltgruppeBeispielhafte Tätigkeiten
E 3 – E 5einfacher bis mittlerer Dienst, z. B. Sachbearbeitung
E 6 – E 9gehobener Dienst, z. B. Verwaltungsfachangestellte
E 10 – E 13höherer Dienst, z. B. Ingenieure, Lehrer
E 14 – E 15leitende Funktionen oder besonders qualifizierte Aufgaben

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Erfahrungsstufen. Der Wechsel in die nächste Stufe erfolgt automatisch nach einer festgelegten Anzahl von Jahren, wodurch das Gehalt regelmäßig steigt. Die Zeiten betragen dabei in der Regel zwischen einem und vier Jahren, je nach Stufe.

3.2 Sonderzahlungen und Zulagen

Neben dem Grundentgelt existieren ergänzende Leistungen wie die Jahressonderzahlung (häufig als „Weihnachtsgeld“ bekannt) oder Erschwerniszulagen für besondere Belastungen. In bestimmten Fällen kann auch ein Funktions- oder Leistungsentgelt hinzukommen.

  • Jahressonderzahlung: variiert je nach Entgeltgruppe und Bundesland
  • Zulagen: z. B. für Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste oder besondere Qualifikationen
  • Vermögenswirksame Leistungen: optional und abhängig vom Arbeitgeber

Insgesamt bietet die Vergütungsstruktur im TV-L ein hohes Maß an Transparenz, Fairness und Planungssicherheit – entscheidende Argumente für eine Karriere im öffentlichen Dienst der Länder.

4. Eingruppierung im TV-L – Wie erfolgt die Einstufung?

Die richtige Eingruppierung bildet das Fundament für Ihre Bezahlung im öffentlichen Dienst der Länder. Wer also plant, eine Tätigkeit in einer Landesbehörde, einem staatlichen Krankenhaus oder einer Universität aufzunehmen, sollte genau wissen, wie die Einstufung im Tarifvertrag der Länder (TV-L) funktioniert. Dabei spielen vor allem die ausgeübten Tätigkeiten, die Qualifikation sowie einschlägige Berufserfahrung eine zentrale Rolle.

4.1 Das Prinzip der Tätigkeitsmerkmale

Grundlage der Eingruppierung sind sogenannte Tätigkeitsmerkmale, die in der Entgeltordnung des TV-L detailliert beschrieben sind. Jede Entgeltgruppe (E 1 bis E 15) ist bestimmten Aufgabenprofilen zugeordnet. Entscheidend ist nicht der Abschluss allein, sondern die konkrete Tätigkeit, die tatsächlich ausgeführt wird.

  • Ein Fachwirt mit Verwaltungsaufgaben landet z. B. nicht automatisch in E 9 oder höher – maßgeblich ist der Grad an Verantwortung und Fachkenntnis.
  • Bachelorabsolventen beginnen in der Regel bei E 9b oder E 10, während Masterabsolventen häufig ab E 13 eingestuft werden.

4.2 Stufen innerhalb der Entgeltgruppen

Jede Entgeltgruppe im TV-L ist nochmals in sechs Erfahrungsstufen unterteilt. Diese orientieren sich an der Dauer der Berufserfahrung, wobei bei einschlägiger Tätigkeit auch Zeiten aus dem privaten oder kommunalen Sektor berücksichtigt werden können. Der Einstieg erfolgt meist in Stufe 1 oder 2, ein schnellerer Aufstieg ist mit entsprechender Vorerfahrung möglich.

StufeVoraussetzung
1Berufseinstieg oder keine relevante Erfahrung
2Nach 1 Jahr in Stufe 1
3–6Weitere Stufen nach 2–5 Jahren jeweils

Die Eingruppierung wird bei Beginn des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber festgelegt, kann aber im Tätigkeitsverlauf überprüft und bei veränderten Aufgaben angepasst werden. Es lohnt sich daher, die eigene Einstufung kritisch zu hinterfragen und bei Unklarheiten mit der Personalstelle Rücksprache zu halten.

5. Arbeitszeiten und Urlaub – Rechte und Pflichten im TV-L

Für Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder regelt der Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht nur die Vergütung und Eingruppierung, sondern auch zentrale Aspekte der Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch. Gerade für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie wechselwillige Fachkräfte sind diese Regelungen oft ein wichtiger Entscheidungsfaktor.

5.1 Arbeitszeitregelung: Flexibel und bundesweit vergleichbar

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im TV-L beträgt derzeit 39 Stunden in den westlichen Bundesländern und 40 Stunden in den östlichen Ländern. Sie kann durch entsprechende Dienstvereinbarungen jedoch leicht variieren. In vielen Fällen profitieren Beschäftigte von Gleitzeitmodellen, die eine individuellere Arbeitszeitgestaltung ermöglichen.

RegionReguläre Wochenarbeitszeit
Westliche Bundesländer39 Stunden
Östliche Bundesländer40 Stunden

Zudem gelten für bestimmte Berufsgruppen, etwa im Schichtdienst oder im Gesundheitswesen, spezielle Arbeitszeitmodelle, die arbeitsplatzspezifische Anforderungen berücksichtigen.

5.2 Urlaubstage: Ein verlässlicher Erholungsanspruch

Der TV-L gewährt tariflich festgelegte Urlaubsansprüche. Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche – unabhängig vom Alter oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Schwerbehinderte Menschen erhalten zusätzlich fünf Urlaubstage.

  • 30 Urlaubstage im Jahr bei Vollzeit
  • Zusätzlicher Urlaub für bestimmte Personengruppen, z. B. bei Schwerbehinderung
  • Sonderurlaub bei familiären oder außergewöhnlichen Ereignissen möglich

Darüber hinaus können Beschäftigte bei besonderen Anlässen wie Eheschließung, Geburt eines Kindes oder Umzug auf Sonderurlaub hoffen – in der Regel als bezahlte Freistellung.

Insgesamt bietet der TV-L ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beruflichen Anforderungen und persönlicher Lebenszeit – ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Frauen und Männer, die Beruf und Privatleben gut miteinander vereinbaren möchten.

6. Kündigungsfristen und Beschäftigungssicherheit im Tarifvertrag der Länder

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bietet nicht nur eine faire Vergütung, sondern sorgt auch für ein hohes Maß an Beschäftigungssicherheit und klare Regeln im Hinblick auf Kündigungen. Wer im Landesdienst angestellt ist, profitiert dabei von strukturierten Kündigungsfristen und rechtlicher Planbarkeit – ein starkes Plus für alle, die langfristig im öffentlichen Sektor Fuß fassen möchten.

6.1 Kündigungsfristen im Überblick

Die Kündigungsfristen im TV-L orientieren sich maßgeblich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und gelten für sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Grundsätzlich gilt:

Dauer der BeschäftigungKündigungsfrist (zum Monatsende)
Bis zu 1 Jahr1 Monat
1 bis 5 Jahre6 Wochen
5 bis 8 Jahre3 Monate
8 bis 10 Jahre4 Monate
Über 10 Jahre6 Monate

Diese Fristen gelten in der Regel für ordentliche Kündigungen. Für außerordentliche Kündigungen – also bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – gelten gesonderte rechtliche Grundlagen, die nicht tarifvertraglich, sondern gesetzlich geregelt sind.

6.2 Hohe Beschäftigungssicherheit im öffentlichen Dienst

Ein zentraler Pluspunkt des TV-L ist die ausgeprägte Beschäftigungssicherheit. Unbefristete Arbeitsverträge sind in vielen Bereichen der Standard und werden häufig nach einer erfolgreich absolvierten Probezeit angeboten. Darüber hinaus gelten für Beschäftigte mit einer längeren Betriebszugehörigkeit besondere Schutzmechanismen gegen betriebsbedingte Kündigungen.

  • Tariflich geregelter Kündigungsschutz schafft Vertrauen und Planungssicherheit.
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen schützt langjährige Beschäftigte.
  • Personalentwicklung und Qualifizierungsmaßnahmen stärken die langfristige Beschäftigungsfähigkeit.

Fazit: Wer im Landesdienst arbeitet, profitiert von verlässlichen Rahmenbedingungen bei Kündigungen. Die Kombination aus transparenten Fristen und hoher Arbeitsplatzsicherheit macht den TV-L zu einem attraktiven Modell für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor.

7. Besondere Regelungen im TV-L für bestimmte Berufsgruppen

Während der TV-L eine einheitliche tarifliche Grundlage für Landesbeschäftigte bietet, gibt es für bestimmte Berufsgruppen spezielle Regelungen, die sich gezielt an den Anforderungen und Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeiten orientieren. Diese Sonderregelungen betreffen insbesondere Beschäftigte im Bildungs-, Gesundheits- und Justizwesen, aber auch im IT-Bereich und der Verwaltung.

7.1 Lehrkräfte im Schuldienst

Lehrkräfte, die bei einem Land angestellt sind, unterliegen besonderen Eingruppierungsregeln. Da viele Bundesländer keine Verbeamtung mehr vornehmen oder diese nur eingeschränkt ermöglichen, gelten für angestellte Lehrkräfte spezifische tarifliche Vorgaben:

  • Ergänzende Eingruppierungstabellen für pädagogisches Personal
  • Sonderregelungen für die Anerkennung von Berufserfahrung und Qualifikationen
  • Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle je nach Schulform und Bundesland

7.2 Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen

Pflegekräfte, medizinisch-technisches Personal und andere Beschäftigte an Universitätskliniken oder in sozialen Einrichtungen unterliegen teils eigenständigen TV-L-Regelungen. Diese betreffen unter anderem:

  • Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit
  • Sonderregelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung
  • Erweiterter Gesundheitsschutz und verkürzte Regelarbeitszeiten

7.3 IT-Fachkräfte und Verwaltungsspezialisten

Auch im IT-Bereich oder in spezialisierten Verwaltungsbereichen gelten zusätzliche tarifliche Optionen, um der Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft gerecht zu werden. Dazu gehören:

  • Höhere Eingruppierungen zur Gewinnung hochqualifizierter Bewerber
  • Flexiblere Arbeitsmodelle, z. B. verstärkter Einsatz von Homeoffice
  • Zusätzliche Entwicklungs- und Fortbildungsangebote

Diese spezifischen Regelungen machen den TV-L dynamisch und ermöglichen eine differenzierte Berücksichtigung berufsspezifischer Anforderungen. Wer sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, sollte daher stets prüfen, ob im angestrebten Tätigkeitsfeld solche Sonderregelungen gelten – sie können bei Gehalt, Arbeitszeit und Entwicklungschancen einen entscheidenden Unterschied machen.

8. TV-L vs TVöD – Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Überblick

8.1 Einheitliche Basis, unterschiedliche Geltungsbereiche

Für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist der Unterschied zwischen TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) zunächst wenig greifbar. Beide Tarifverträge basieren zwar auf ähnlichen Grundprinzipien, gelten jedoch für unterschiedliche Arbeitgeber. Während der TVöD für den Bund sowie kommunale Arbeitgeber Anwendung findet, regelt der TV-L die Arbeitsbedingungen der Angestellten bei Landesverwaltungen – mit Ausnahme von Hessen, das eine eigene Regelung getroffen hat.

8.2 Unterschiede in Entgelt und Struktur

Obwohl die Entgelttabellen von TV-L und TVöD vergleichbar aufgebaut sind, gibt es feine Unterschiede bei der Vergütung, insbesondere bei den Stufenlaufzeiten und Sonderzahlungen. Grundsätzlich lässt sich sagen:

  • Der TVöD sieht in manchen Bereichen höhere Jahressonderzahlungen vor.
  • Im TV-L verlängern sich teilweise die Laufzeiten bis zum Erreichen höherer Stufen.
  • In der Praxis können regionale Zusatzversorgungswerke unterschiedliche Rentenleistungen zur Folge haben.

8.3 Arbeitszeit und Urlaub im Vergleich

Auch bei der Arbeitszeit gibt es Unterschiede:

  • Im TVöD gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden bei Bund und vielen Kommunen.
  • Im TV-L variiert die Arbeitszeit je nach Bundesland – in der Regel zwischen 39 und 40 Stunden.

Beim Urlaubsanspruch herrscht weitgehende Übereinstimmung: Beide Verträge gewähren in der Regel 30 Tage Urlaub pro Jahr bei Vollzeit.

8.4 Was bedeutet das für Bewerber?

Für Jobsuchende im öffentlichen Dienst ist es wichtig, den passenden Tarifvertrag zu kennen – nicht nur hinsichtlich des künftigen Arbeitgebers, sondern auch im Hinblick auf Einkommen, Entwicklungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen. Wer sich bei einer Stelle im Landesdienst bewirbt, sollte mit den Regelungen des TV-L vertraut sein. Bei kommunalen Einrichtungen oder beim Bund gilt dagegen meist der TVöD.

9. Fazit

9.1 TV-L – Ein verlässlicher Rahmen für Angestellte der Länder

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bietet eine klare und transparente Grundlage für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Landesdienst. Ob Berufsanfänger*in, Quereinsteiger*in oder erfahrener Fachspezialist – der TV-L schafft attraktive Arbeitsbedingungen und vermittelt Planungssicherheit in Zeiten beruflicher Neuorientierung oder Weiterentwicklung. Von der Eingruppierung über Gehalt, Arbeitszeitregelungen bis hin zu Kündigungsfristen regelt der TV-L alle wichtigen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses mit einem Land als Arbeitgeber.

9.2 Vorteile für Beschäftigte im Fokus

Vergleicht man den TV-L mit tariflosen oder rein privatwirtschaftlichen Arbeitsverträgen, ergeben sich eine Reihe von Vorteilen:

  • Klare Einstufung anhand standardisierter Entgeltgruppen
  • Verlässliche Vergütungsstruktur mit regelmäßigen Stufenaufstiegen
  • Großzügige Urlaubsregelungen und geregelte Arbeitszeiten
  • Hohe Beschäftigungssicherheit durch transparente Kündigungsregeln
  • Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

9.3 TV-L als Karriereoption verstehen

Für Bewerberinnen und Bewerber, die eine sinnstiftende Tätigkeit und langfristige Perspektiven suchen, bietet der TV-L-geführte Landesdienst eine echte Alternative zur Privatwirtschaft. Besonders in sozialen, technischen, verwaltungsspezifischen oder wissenschaftlichen Berufen bieten sich hier interessante Entwicklungsmöglichkeiten.

9.4 Orientierung und nächste Schritte

Wer sich im Landesdienst bewerben möchte, sollte sich frühzeitig mit den TV-L-Regelungen auseinandersetzen, um die eigene Eingruppierung, Verdienstmöglichkeiten sowie Rechte und Pflichten realistisch einschätzen zu können. Bewerbungen im öffentlichen Dienst folgen oft besonderen Abläufen – ein guter Überblick über den Tarifvertrag bietet hier wertvolle Orientierung.

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